Bei den vorliegenden Richtlinien handelt es sich um Sonderrichtlinien gemäß den von der Bundesregierung beschlossenen "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" vom 7. Juni 1977, die im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen in der Erstfassung im Jahr 2001erlassen wurden.
In der Fassung vom September 2006 wurden Anpassungen an die "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)" BGBl. II Nr. 51/2004 sowie an die geänderten sonstigen Rahmenbedingungen durchgeführt.