Gesetzliche Grundlagen zur Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung in den Bereichen der wissenschaftlichen Forschung und der wirtschaftlich-technischen Forschung, sowie die Verbreitung und Verwertung von Ergebnissen .
Die Frontrunner-Initiative richtet sich an Unternehmen, die eine technologische Spitzenposition innehaben oder gerade auf dem Sprung dorthin sind und ihre Position durch eine offensive Frontrunner-Strategie stärken möchten. Die Initiative wird von FFG und aws abgewickelt, wobei für den aws-Teil die hier vorliegenden Sonderrichtlinien gelten:
Bundesgesetz, mit dem die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung errichtet wird (Austria Wirtschaftsservice-Gesetz)
Bundesgesetz vom 1. Juli 1981 über die Forschungsorganisation in Österreich und über Änderungen des Forschungsförderungsgesetzes (Forschungsorganisationsgesetz - FOG). Sie können das Gesetz auf der Website des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung ((BMWF) herunterladen.
Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend haben im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen die oben angeführten Sonderrichtlinien am 6. September 2011 erlassen. Diese Sonderrichtlinien gelten bis zum 30. Juni 2012. Es handelt sich dabei um eine befristete Maßnahme zur Durchführung einer Ausschreibung im Jahr 2011.
Das gegenständliche Dokument versteht sich als übergreifendes Basisdokument für alle Fördermaßnahmen des bmvit zum Thema Humanressourcen. Da die einzelnen Maßnahmen eine unterschiedliche Rechtsbasis haben, stellt das Dokument sowohl ein Programmdokument zu den Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung- und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien) als auch eine Sonderrichtlinie auf Basis der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (BGBl. II Nr. 51/2004, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 317/2009 – kurz: ARR) dar.
Um an die bisherigen Erfolge des AplusB Programms anzuschließen und diese weiter ausbauen zu können, wurde in Fortsetzung des „AplusB Academia Business Spin-off Gründerprogramms“ das Programm AplusB 2.0 eingerichtet. Die entsprechenden Sonderrichtlinien wurden im Juli 2011 von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen erlassen.
Bei den vorliegenden Richtlinien handelt es sich um Sonderrichtlinien auf der Grundlage der vom Bundesminister für Finanzen erlassenen "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln" (ARR 2004), BGBl. II, 51/2004, zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 317/2009
Für das Translational-Research-Programm wurden Sonderrichtlinien der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erlassen. Das Programm zielt auf die Förderung von weiterführender beziehungsweise orientierter Grundlagenforschung an der Schnittstelle zur angewandten Forschung.
Die Laufzeit der Richtlinien endet mit 31.12.2013