Die Nachteile des Intermodalen beziehungsweise Kombinierten Güterverkehrs (IKV) bestehen einerseits in der Nichtberücksichtigung der externen Kosten im Straßenverkehr und andererseits im erhöhten Manipulationsaufwand und dem speziellen Ausstattungsbedarf, den diese Verkehrsart mit sich bringt. Das vorliegende Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr hat zum Ziel diese Nachteile durch staatliche Hilfestellung zur Aktivierung der privaten Investitionstätigkeit auszugleichen.
Verstärkte Unterstützung sollen dabei Vorhaben mit besonders innovativem Charakter finden, wobei auch internationalen Aspekten Unterstützungswürdigkeit zukommen kann.
Seit dem Jahr 2005 werden Ausschreibungen in einem offenen Verfahren durchgeführt, wobei die Evaluierung der eingereichten Projekte 3 mal jährlich stattfindet.
Rechtliche Grundlage stellen dabei die Sonderrichtlinien Innovationsförderprogramm Kombinierter Güterverkehr (1.1.2009 bis 31.12.2014) dar.
Eckdaten der offenen Ausschreibung 2012
| 27. April 2012 | Ende der Einreichfrist der 1. Periode |
| Juni 2012 | Begutachtung und Evaluierung der Projekte |
| 31. August 2012 | Ende der Einreichfrist der 2. Periode |
| Oktober 2012 | Begutachtung und Evaluierung der Projekte |
| 28. Dezember 2012 | Ende der Einreichfrist der 3. Periode |
| Februar 2013 | Begutachtung und Evaluierung der Projekte |
Barzuschüsse werden gewährt:
Der ERP - Fonds ist mit der Abwicklung des Förderungsprogrammes „Kombinierter Verkehr" beauftragt.
austria wirtschaftsservice/erp-fonds
1031 Wien, Ungargasse 37
Mag. Matthias Hutter
Telefon: 01 501 75 - 415
E-Mail: m.hutter@awsg.at
BMVIT
1010 Wien, Renngasse 5
MR Dipl.-Ing. Kurt Schreitl
Telefon:+43 (0) 1 711 62 Durchwahl 65 3206
E-Mail: kurt.schreitl@bmvit.gv.at