Direkt zum Inhalt ~


Forschung, Technologie, Innovation (FTI)

Bild vergrößern
Bestes Foto aus Unternehmen: Klaus Leesemann
Rechte: bmvit

Mehr Chancen für Forschung, Technologie und Innovation

Die Bundesregierung erachtet die Förderung und Nutzung von neuem Wissen als zentrale Aufgabe im Interesse unserer Zukunftschancen. Forschung leistet an den Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitären Forschungszentren, in kleinen und mittleren Unternehmen und in der Industrie einen wichtigen Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen und sichert die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze. Innovationsorientierte Forschungspolitik verfolgt einen vernetzten Zugang, der auf der Zusammenarbeit aller Akteure beruht und die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen der Wissensgenerierung und ihrer Anwendung innerhalb und außerhalb der Forschungswelt berücksichtigt. Der Bundesregierung ist bewusst, dass eine weiterhin erfolgreiche Forschungspolitik nur gelingen wird, wenn die vielfältigen Maßnahmen der unterschiedlichen Akteure einander ergänzen und einem gemeinsamen Ziel verpflichtet sind.

Österreich hat im Forschungsbereich einen beispiellosen Aufholprozess hinter sich. Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, die Forschungsquote bis 2010 auf drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) anzuheben und bis 2020 vier Prozent zu erreichen. Österreich soll von der Gruppe der „Followers“ zur Gruppe der „Innovation Leader“ aufsteigen und damit zu einem der innovativsten Länder der Europäischen Union (EU) werden. Die Bundesregierung wird zur Erreichung dieser Ziele eine ausreichende Finanzierung vorsehen und darauf bedacht nehmen, dass durch die Förderpolitik möglichst hohe private Forschungsinvestitionen ausgelöst werden.

1. FTI-Standort Österreich sichern und stärken

1.1. Forschungs- und Innovationsbudgets, um das 3 Prozent-Ziel zu erreichen

Ab dem Jahr 2009 werden jährlich bis 2013 50 Millionen Euro zusätzlich zum Budgetpfad und zum Konjunkturpaket für den Bereich Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Rücklagen aus Sondermitteln und Pauschalvorsorge in der Höhe von circa 56 Millionen Euro sowie noch nicht „abgeholte“ Mittel in der Höhe von circa 65 Millionen zur Finanzierung von Projekten in den Jahren 2009 und 2010 Verwendung finden. Die genaue Aufteilung auf die in diesem Kapitel dargestellten Maßnahmen obliegt den verantwortlichen Ressorts.

1.2. Ausbau der direkten und indirekten (steuerlichen) Forschungsförderung

Mit der Erhöhung der Forschungs- und Innovationsbudgets werden im Rahmen der Regelbudgets der Ressorts zusätzliche Dotierungen der Forschungsförderprogramme und Budgets bei den Förderagenturen durchgeführt. Diese wettbewerblichen Instrumente der direkten Forschungsförderung ermöglichen eine Fokussierung auf bestimmte Forschungs- und Technologiebereiche und Schwächefelder des österreichischen Innovationssystems. Zur Effizienzsteigerung sind bei der Vergabe der Mittel die Ergebnisse der Systemevaluierung (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)) heranzuziehen.

Die zweite wichtige Säule bildet die indirekte (steuerliche) Forschungsförderung. Diese ist ein wichtiges Instrument für den Forschungsstandort Österreich. Sie kommt aufgrund ihrer Breitenwirkung und leichten Anwendbarkeit auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugute. Eine Ausweitung und Vereinfachung des Systems der indirekten Forschungsförderung soll geprüft werden.

Prüfung einer Effizienzsteigerung (zum Beispiel Vereinheitlichung der steuerlichen Förderungsinstrumente) nach Vorliegen der WIFO-Systemevaluierung inklusive Einbindung von betroffenen Unternehmen.)

1.3. Risikokapital für Forschung und Entwicklungs- (F&E) Projekte von Unternehmen

In Österreich sollen die risikohaften und wachstumsorientierten Finanzierungsmöglichkeiten für junge, innovative technologieorientierte Unternehmen ausgebaut werden. Daher ist vom austria wirtschaftsservice (aws) zu prüfen, ob eine spezifische Risikokapitalinitiative durchgeführt werden kann.

1.4. KMU für FTI gewinnen

Der große Erfolg des Innovationsschecks zeigt dass das Potenzial der innovativen KMU in Österreich noch lange nicht ausgeschöpft ist. Das Innovationsscheck Förderprogramm wird weiter geführt und weiter entwickelt, um noch mehr KMU für F&E und Innovation zu gewinnen.

Um KMU allgemein den Zugang zu Fördermittel zu erleichtern, soll im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung ein systematisches Screening der Antrags- und Abwicklungsprozesse bei den Förderagenturen (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und aws) erfolgen.

1.5. Österreich als F&E-Headquarter stärken

Um zur Europa- und Weltspitze im F&E-Bereich vorzustoßen, braucht Österreich starke Forschungs-Headquarter. Neben dem Ausbau der indirekten Forschungsförderung wird die Bundesregierung auch direkte Förderungen (zum Beispiel FFG-Headquarterprogramm) auf- und ausbauen. Dies ist vor dem Hintergrund eines ansteigenden konzerninternen Konkurrenzkampfs um Forschungskompetenz von großer Bedeutung.

Die Marketing-Offensive „Forschungsplatz Austria“ der ABA – Invest in Austria ist nach Abschluss zu evaluieren und bei positivem Ergebnis fortzuführen.

1.6. Konjunkturimpuls durch Erhöhung der F&E-Mittel

Für F&E werden im Konjunkturpaket II jeweils 50 Millionen Euro für 2009 und 2010 an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Diese sollen für Instrumente der direkten Forschungsförderung mit großem Potenzial zur raschen Wirksamkeit genutzt werden (Headquarter-Programm, FFG-Basisprogramm, Start-up Programm, Modernisierung der Geräte an Universitäten, und so weiter).

1.7. Forschung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie- (IKT) Content-Innovationen

Informations- und Kommunikationstechnologien sind ein Motor und Enabler wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritts, Forschung und Innovation hier besonders zu unterstützen. Dabei spielt die Entwicklung von Breitbandanwendungen eine besondere Rolle. Ziel ist es, eine breite Diffusion der neuen Technologien in alle gesellschaftlichen Schichten zu unterstützen. Dazu sind die Einführung neuer Anwendungen und Dienste zum Zwecke des Nutzungsanreizes im Rahmen des FFG-Programms AT:Net zu fördern. Vor diesem Hintergrund wurden die bestehenden Ansätze im Rahmen des ersten Konjunkturpakets im Oktober 2008 um die zusätzliche Summe von 10 Millionen Euro erweitert und sind auf eine entsprechend breite Projektförderungsbasis zu stellen.

2. Exzellenz und Breite im FTI-Bereich forcieren

2.1. Technologieorientierte Exzellenzprogramme

Die erfolgreichen F&E-Förderprogramme zur Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft, hervorzuheben ist das Kompetenzzentrenprogramm COMET aber auch die Christian Doppler Labors, werden auch in Zukunft fortgeführt und entsprechende Mittel bereitgestellt. An COMET-Zentren beteiligten Universitäten sollen dort erbrachte Leistungen auch entsprechend zugerechnet werden können (zum Beispiel Publikationen). Im Rahmen einer Portfolioanalyse ist eine stärkere Bündelung der Christian Doppler Labors und ähnlich orientierter Fördermaßnahmen zu prüfen.

2.2. Außeruniversitäre technologieorientierte Forschungseinrichtungen

Die strategische Neu-Ausrichtung der Austrian Research Centers Seibersdorf ist weiter voranzutreiben. Für gesellschaftlich relevante Infrastrukturforschung sind Leistungsziele zu vereinbaren und ein Mehrjahresprogramm zu entwickeln. Daneben sind im außeruniversitären Bereich auch die "Kooperativen Forschungsinstitute" (gebündelt im Verein ACR - Austrian Cooperative Research) weiter zu unterstützen.

2.3. Forscher-Offensive - F&E-Karrieren fördern und Humanressourcen für Wissenschaft und Wirtschaft

Da viele Unternehmen - vor allem KMU - nicht die Möglichkeit haben, Forschungskompetenz im eigenen Haus aufzubauen, startet die Bundesregierung ein entsprechendes Programm „Humanressourcen für die Wirtschaft“ (FFG), welches das Ziel hat den österreichischen Unternehmen Innovations-Knowhow zur Verfügung zu stellen.

Forschung lebt insbesondere von den forschenden Personen und deren Qualifikationen und Innovationen. Um einen Führungsanspruch im Forschungsbereich stellen zu können, müssen die besten Köpfe im F&E-Bereich nach Österreich geholt werden. Dabei sollen im Rahmen eines umfassenden Screenings alle Politikbereiche (Ausländerbeschäftigung, Steuersystem, und so weiter) auf mögliche Erleichterungen für Spitzenforscher geprüft werden

Damit dem österreichischen Forschungssystem auch in Zukunft genügend Forscher und kompetente Innovationsspezialisten zur Verfügung stehen, wird die Bundesregierung besonderes Augenmerk auf den F&E-Nachwuchs legen. Jugendliche sollen über eine breite Kampagne an Schulen, Forschungseinrichtungen und in Betrieben für F&E begeistert werden. Diese soll auf bestehende Best Practice Modelle aufbauen (Jugend innovativ, Sparkling Sciences, Forschung macht Schule). Dabei ist auf eine gemeinsame Vorgangsweise der Bundesregierung zu achten.

Die Maßnahmen zur Förderung weiblicher Forscherkarrieren werden weiter ausgebaut.

2.4. Internationalisierungsstrategie für Österreichs Forschung

Für die österreichische FTI-Politik ist der europäische Forschungsraum ein wichtiger Orientierungsrahmen. Um Österreichs universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und seine Unternehmen im europäischen Spitzenfeld zu verankern, wird die Bundesregierung Initiativen setzen, um die Beteiligung heimischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen am 7. Rahmenprogramm der EU zu optimieren. Darüber hinaus wird die künftige Beteiligung österreichischer Universitäten und Forschungseinrichtungen an neuen Instrumenten (zum Beispiel EIT, Joint Technology Initiatives, Joint Programming) unterstützt. Im Interesse der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sollen die bestehenden Kooperationen mit globalen „Frontrunnern“ vertieft und neue Wege der Zusammenarbeit im FTI-Bereich mit den dynamischsten Wissenschafts- und Wirtschaftsregionen der Welt gesucht werden.

3. Gesamtsteuerung des österreichischen Forschungssystems verbessern

3.1. Erstellung einer nationalen FTI-Strategie

Aufbauend auf die Ergebnisse des Österreichischen Forschungsdialogs und der Systemevaluierung des Forschungsförderungssystems wird die Bundesregierung mit Unterstützung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung und unter Einbindung des Parlaments und anderer hochrangiger Beratungsorgane eine nationale FTI-Strategie entwickeln.

3.2. Rat für Forschung und Technologieentwicklung

Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung soll auch in Zukunft der Bundesregierung als strategisches Beratungsorgan zur Verfügung stehen. Seine Aufgaben, Kompetenzen und Strukturen sollen aber neu ausgerichtet werden.

3.3. Ergebnisse der Systemevaluierung für Vereinfachung und Steuerung des Forschungssystems nutzen

Im Frühjahr 2008 wurde unter Einbindung aller Stakeholder eine umfassende Systemevaluierung der Forschungsförderung und -finanzierung gestartet (WIFO). Die im Frühjahr 2009 vorliegenden Ergebnisse dieser Evaluierung – speziell der Wirkungsweise der Instrumente der Forschungsförderung – sollen genutzt werden, um entsprechende Verbesserungen im österreichischen Innovationssystem (zum Beispiel bessere Abstimmung des Portfolios der Forschungsförderungsprogramme, Streamlining der Programme, und so weiter) umzusetzen.

3.4. Struktur Fördergesellschaften

Bei den Fördergesellschaften und -agenturen wird die Bundesregierung auf klare Eigentümer-Zuständigkeiten Wert legen. Insgesamt sollen keine neuen Strukturen aufgebaut sondern bestehende Institutionen genutzt werden. Das Prinzip des One-Stop-Shops für Fördernehmer soll beibehalten werden.

4. Sicherung der Innovationskraft durch Investitionen in die Grundlagenforschung

Die nachfolgenden Maßnahmen dienen in besonderer Weise dazu, die Grundlagenforschung zu fördern und ihr einen Finanzierungsanteil einzuräumen, der sich am europäischen Spitzenfeld orientiert.

4.1. Exzellenzinitiative im Bereich der Grundlagenforschung

Umfassende Exzellenzinitiative durch die Erweiterung des Maßnahmenspektrums des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zur Förderung innovativer Strukturen (Einrichtung von Exzellenz-Cluster, Förderung von Exzellenz-Teams, großflächige Etablierung von Doktoratskollegs nach internationalem Vorbild) und eine biographieorientierte Personenförderung (Stipendien, Mobilitätsförderung für Studierende und NachwuchsforscherInnen) die dazu beiträgt die Wettbewerbsfähigkeit alle Akteure der Gesellschaft in der Breite und in der Spitze zu steigern. Weitere Maßnahmen entlang des Mehrjahresprogramms des FWF unterstützen diese Initiative.

Neue Schwerpunktsetzung in der Förderung der transnationalen Forschung und des Wissenstransfers aus den Universitäten .

Ausbau der nationalen Forschungsinfrastruktur an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Sicherung des Zugangs zu internationalen Spitzenforschungseinrichtungen (Umsetzung der ESFRI-Roadmap). Verstärkte kompetitive Vergabe von Forschungsinfrastruktur.

Ausweitung der Spitzeninstitute der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und der Ludwig Boltzmann-Institute.

Institutionen und Standorte mit besonderem Qualitätsanspruch und strukturellen Wirkungen auf das gesamte Forschungssystem sollen auf- und ausgebaut werden: Das gilt für neue Initiativen (zum Beispiel ISTA) ebenso wie für bestehende Standorte der Spitzenforschung (zum Beispiel Vienna Biocenter).

Initiativen zur Etablierung der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und der Geologischen Bundesanstalt (GBA) in internationalen Netzwerken (zum Beispiel GEO) werden unterstützt.

4.2. Governance-Fragen im Bereich der Grundlagenforschung

Mehrjährige Förderverträge für außeruniversitäre Forschungsinstitute (Leistungsvereinbarungen).

Aktualisierung des Forschungsorganisationsgesetz (FOG) um den neuen Herausforderungen der Forschungsförderung gerecht zu werden und Weiterentwicklung des Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) im Lichte der wichtiger werdenden internationalen und europäischen Forschungskooperationen (zum Beispiel Joint Programming).

4.3. Humanressourcen aufbauen und entwickeln

Fortsetzung des in den letzten Jahren eingeschlagenen Wegs der Schaffung zusätzlicher öffentlicher Forschungsstellen für NachwuchsforscherInnen (unter anderem Postdocs).

Mehr Frauen in Spitzenpositionen, in Gremien und Aufsichtsfunktionen an Universitäten, in außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in Forschungsförderungseinrichtungen. Verstärkte Berücksichtigung des Gender Budgeting in der Forschungsförderung. Verbesserung der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und wissenschaftlicher Karriere. Gezielte Förderung von Nachwuchswissenschafterinnen in naturwissenschaftlich-technischen Bereichen.

Die Mobilität aus und nach Österreich sowie zwischen den Sektoren soll weiter erhöht werden. Sonderregelungen für aus dem Ausland kommende WissenschafterInnen (Aufenthaltsstatus, Sozialversicherung, Pensionsversicherung) zur Attraktivitätssteigerung des Forschungsstandortes Österreich. Ermöglichung einer aktiven Rekrutierung von internationalen Spitzenkräften auch im Universitätssystem.

4.4. Forschung im Dienst der Gesellschaft

Die Bundesregierung wird missionsorientierte Forschung zur Bearbeitung gesellschaftlich wichtiger Fragestellungen (zum Beispiel demographische Entwicklung, Migration, Klimawandel) in Form von neuen nationalen Forschungsschwerpunkten fördern. Dort, wo es im Interesse eines optimierbaren Ressourceneinsatzes liegt, sollen gemeinsam mit den universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen nationale Forschungspläne erarbeitet werden.

Mit der Umsetzung von geeigneten (legistischen) Maßnahmen soll der raschen Entwicklung der biomedizinischen Forschung samt der daraus sich ergebenden gesellschaftlichen und ethischen Fragestellungen Rechnung getragen werden.

Wissenschaft und Forschung sind nicht nur Wirtschaftsfaktor, sondern auch Teil des vielfältigen kulturellen Reichtums unseres Landes. Deshalb sollen in den nächsten Jahren die Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften gezielt gefördert werden.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/ministerium/bures/programm/fti/fti.html
Stand: 02.12.2008