Der Markt für Postdienstleistungen ist auch in Österreich bereits vielfach liberalisiert, wie etwa die Zustellung von Paketen, von Zeitungen und Zeitschriften und von bestimmten Werbesendungen. Solche Dienste werden schon jetzt nicht mehr nur von der Österreichischen Post sondern auch von privaten Zustellfirmen angeboten und auch durchgeführt.
Das Post-Monopol gibt es nur mehr für persönlich adressierte Sendungen bis 50 Gramm (Briefe und Postkarten). Solche Sendungen dürfen nur von der Post befördert werden. Auch dieser Bereich wird in allen Ländern der Europäischen Union (EU) schrittweise liberalisiert, mit dem Ziel einer vollständigen Liberalisierung des Marktes für Postdienste.
Das Postgesetz verpflichtet das bmvit als Oberste Postbehörde die Brieflaufzeiten durch eine unabhängige Einrichtung mindestens einmal jährlich zu überprüfen und das Ergebnis zu veröffentlichen.
Für das Jahr 2009 überprüfte das Marktforschungsinstitut GfK die bekanntgegebenen Werte der Österreichischen Post AG. In Übereinstimmung mit den übermittelten Daten ergeben sich für das Jahr 2009 folgende Laufzeiten für nicht eingeschriebene Inlands-Briefsendungen:
Im Jahresdurchschnitt müssen 90 Prozent der Paketsendungen, die an einem Werktag (ausgenommen Samstag) übergeben wurden, am zweiten Werktag (ausgenommen Samstag) nach der Einlieferung zugestellt werden (Einlieferungstag + 2 Werktage = 90 Prozent).
(Rechtsgrundlage: Universaldienstverordnung Paragraf 9 Absatz 1)
2008 wurden für das Vorjahr 2007 die Laufzeiten von Inlandspaketsendungen überprüft. Das Messergebnis ergab 95,04 Prozent.