Um alle Aufgaben für den Bereich Post zu bewältigen, ist im bmvit die Oberste Postbehörde in der Sektion III angesiedelt. Mit 1. Jänner 2008 wanderten die Regulierungsangelegenheiten zur Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde-GesmbH (RTR). Darüber hinaus gibt es noch eine nachgeordnete Dienststelle.
Das Postbüro ist die Postbehörde erster Instanz und ist für Streit- und Beschwerdefälle mit Betreibern des Universaldienstes oder des reservierten Dienstes zuständig.
Die Abteilung PT1 der Sektion III ist mit den Aufgaben der Obersten Postbehörde betraut. Das Tätigkeitsfeld reicht dabei von einer grundsätzlichen Planungspolitik bis hin zur internationalen Abstimmung.