Die Österreichische Post Aktiengesellschaft (AG) war bis 30. April 1996 Teil der Bundesverwaltung und als Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums angesiedelt. Mit 1. Mai 1996 ist die PTV aus der Bundesverwaltung ausgegliedert und in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) "Post- und Telekom Austria AG (PTA)" übergeführt worden.
Mitte 1999 erfolgte die Trennung in zwei Gesellschaften, nämlich die Telekom Austria AG (TA) und die Österreichische Post AG. Die Österreichische Post AG steht zu 51 Prozent im Eigentum der Republik Österreich. 49 Prozent der Aktien werden an der Börse gehandelt.
Die Eigentümerrechte werden vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) im Wege der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) wahrgenommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ist hingegen Oberste Post- und Regulierungsbehörde.
Seit 1. Jänner 2008 ist die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde-GmbH (RTR) für Regulierungsangelegenheiten des Postwesens zuständig.
Der reservierte Bereich ist ausschließlich der Österreichischen Post AG als Universaldientanbieter vorbehalten. Mit den Einnahmen aus dem reservierten Bereich wird die Finanzierung des Universaldientes sichergestellt.
Der Paketmarkt ist vollständig liberalisiert. Neben der Österreichischen Post AG sind alle großen internationalen Paketgesellschaften in Österreich tätig:
Auch im Bereich der Zeitungszustellung gibt es zunehmenden Wettbewerb. Vor allem die Tageszeitungen bauen ihre eigenen Zustellnetze auf. Über diese Netze werden neben Zeitungen und Zeitschriften auch Werbesendungen zugestellt.