In diesem Bereich werden Sie über geltende nationale Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen informiert. Sie erfahren von europäischen Richtlinien und Entscheidungen, die das Postwesen betreffen. Die nachfolgenden Gesetzestexte dienen der Information. In den postbehördlichen Verfahren ist ausschließlich der im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlichte Wortlaut ausschlaggebend.
Gesetze, Verordnungen und Kundmachungen im Postwesen
In postbehördlichen Verfahren ist ausschließlich der im Bundesgesetzblatt (BGBl). veröffentlichte Wortlaut ausschlaggebend.
Richtlinien der Europäischen Union (EU) verpflichten die Mitgliedstaaten diese Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. Entscheidung treffen eine Regelung in einem Einzelfall und werden üblicherweise von der Kommission erlassen. Sie richten sich an Mitgliedstaaten oder an Einzelne und sind nur für den speziellen Adressaten verbindlich.