Wien, 09.06.2009
Mit dem Beschluss des Verkehrssicherheitspakets im heutigen Ministerrat sind die Vorraussetzungen für eine Erhöhung der Strafen für Hochrisikolenker, Raser und Alkolenker, eine Verlängerung der Führerscheinentzugsdauer für Hochpromille-Lenker und eine Vereinheitlichung der Strafhöhen auf Österreichs Autobahnen mit 1. September 2009 geschaffen worden. Verkehrsministerin Doris Bures zeigt sich erfreut: "Mit diesem Paket setzen wir wichtige Schritte für mehr Verkehrssicherheit auf unseren Straßen".
Mit dem Verkehrssicherheitspaket wird es zukünftig eine Mindeststrafe für Raser geben. So wird bei einer Geschwindigkeitsübertretung von über 30 Kilometer pro Stunde (km/h) eine Mindeststrafe von 70 Euro eingeführt. Bei noch höherer Übertretung (40 km/h im Ortsgebiet oder 50 km/h außerorts) wird eine Strafe von mindestens 150 Euro zu bezahlen sein und auch der Führerschein wird für 2 Wochen abgenommen.
Im Wiederholungsfall eines 1,6 Promilledelikts wird es künftig eine Entzugsdauer des Führerscheins von mindestens 12 Monaten (bei einem Erstdelikt im Promillebereich über 1,6) geben. Bei niedrigeren Promillewerten wird es eine dem Wert entsprechende Staffelung geben.
Mit der Vereinheitlichung der Strafhöhen auf Autobahnen erfüllt Verkehrsministerin Bures eine langjährige Forderung der Autofahrerclubs. Waren bislang Unterschiede von bis zu fast 40 Euro je nach Bundesland bei Geschwindigkeitsübertretungen auf Autobahnen Realität, werden die Strafen für Organmandate und Anonymverfügungen nun vereinheitlicht. "Wir haben alle Länder zu Gesprächen an einen Tisch geholt, um erstmals einen konkreten Schritt in Richtung bundesweit einheitliche Strafen zu setzen", so Bures.
Organmandat für Überschreitungen
Anonymverfügung bei mit Messgeräten festgestellten Überschreitungen
Die Wunschkennzeichen werden in Zukunft um 55 Euro teurer. Die Kosten für ein Wunschkennzeichen fließen zum größten Teil in den Verkehrssicherheitsfonds. Mit den Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds werden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen, wie zum Beispiel Verkehrserziehungsworkshops für Kinder, finanziert. "Die höheren Kosten für ein Wunschkennzeichen ermöglichen es, weiter wichtige Projekte zur Verkehrssicherheit durchzuführen", so die Verkehrsministerin.
Heute wurde auch die Grundlage für die Einführung eines Verkehrscoachings bei einem Alkoholdelikt mit 0,8 Promille im Ministerrat verabschiedet. Damit wird bei einem erstmaligen Verstoß im Bereich 0,8 bis 1,19 Promille, neben dem einmonatigen Führerscheinentzug, erstmals auch eine bewusstseinsbildende Maßnahme zu absolvieren sein (derzeit erst ab einem Verstoß über 1,2 Promille). An der Verordnung wird derzeit gearbeitet, sie soll mit 1. September in Kraft treten.
Bereits vom Ministerrat beschlossen wurden die Verkehrssicherheitsmaßnahmen "einheitliche Mopedausbildung mit mehr Fahrpraxis im Verkehr" und "Kindersicherungsseminare" beim Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht im Fahrzeug. Auch diese Neuerungen werden, wie das gesamte Verkehrssicherheitspaket, ab 1. September 2009 in Kraft treten.
Susanna Enk
Pressesprecherin Bundesministerin Doris Bures
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