Wien, 16.07.2009
Infrastrukturministerin Doris Bures sieht sich mit ihrer Haltung bei der Vorratsdatenspeicherung auf einer Linie mit Verfassungsgerichtshof- (VfGH-) Präsident Gerhart Holzinger. Bekanntlich will die Ministerin eine Mindestumsetzung der Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Vorratsdatenspeicherung, das heißt, dass man für die Speicherdauer die untere Grenze von sechs Monaten wählt. Die Richtlinie sieht Fristen von sechs Monaten bis zwei Jahre vor. Zugleich soll es bei der Speicherung persönlicher Daten über die Telefonie- und Internetznutzung größtmögliche datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Standards geben. Gestern hat auch VfGH-Präsident Holzinger in dieser Frage zu "großer Zurückhaltung" geraten, auch er drängt darauf, die Speicherungsfrist möglichst kurz zu halten.
"Im Umgang mit personenbezogenen Daten ist größte Sorgfalt das oberste Gebot. Daher steht für mich im Vordergrund, dass eine Regelung gefunden wird, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt", betont die Ministerin. Sie hat bereits nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Februar eine Gruppe unabhängiger Expertinnen und Experten beauftragt, einen Gesetzesentwurf, der allen datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Erfordernissen gerecht werden soll, zu erstellen.
In dieser Expertinnen- und Experten-Gruppe unter Federführung des Boltzmann-Instituts für Menschenrechte sind Grundrechts-, Datenschutz- und Strafrechtsexpertinnen und -experten und auch Fachleute aus der technischen Praxis vertreten. Seit Vergabe des Auftrags haben bereits intensive Gespräche durch das Institut mit Betreibern, mit Nichtregierungsorganisationen (NGO), den Sozialpartnern sowie dem Rechtsanwaltskammertag, mit den beteiligten Ministerien, dem Datenschutzrat, Vertretern der österreichischen Richtervereinigung und der Datenschutzkommission stattgefunden. Der Entwurf des Boltzmann-Institutes wird im September vorliegen.
Susanna Enk
Pressesprecherin Bundesministerin Doris Bures
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