Wien, 04.10.2009
Verkehrsministerin Doris Bures wird morgen das Gesetz zur Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Verordnung) über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in die Begutachtung schicken. Damit bekommen Fahrgäste im Fernverkehr und Jahreskarteninhaber im Regionalverkehr einen verbindlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen und die Informations- und Hilfeleistungspflichten von Bahnunternehmen werden erweitert. Bures: "Die Interessen der Fahrgäste rücken stärker ins Zentrum. Für die Bahnunternehmen ist das ein Signal, die Kundenorientierung weiter auszubauen. Qualität, Verlässlichkeit und Pünktlichkeit müssen im öffentlichen Verkehr im Vordergrund stehen."
Die EG-Verordnung tritt am 3. Dezember in Kraft; das dazugehörige Bundesgesetz zur EG-Verordnung, mit dem die spezielle Ausgestaltung geregelt wird, soll noch heuer beschlossen werden und wird ab Jahresbeginn 2010 anzuwenden sein. Inhaltlich gibt es jeweils auf den Fernverkehr und den Nahverkehr abgestimmte Regelungen.
Im Fernverkehr erhält der Fahrgast ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent des Fahrkartenpreises. Weiters sind Bahnunternehmen zu Hilfeleistungen verpflichtet. So müssen sie bei Verspätungen von mehr als einer Stunde den Fahrgästen Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind.
Außerdem gibt es die Verpflichtung, wenn infolge von Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung notwendig wird, den Fahrgästen die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft kostenlos anzubieten. Und: Besteht keine Möglichkeit zur Fortsetzung eines Verkehrsdienstes mehr, so muss das Eisenbahnunternehmen einen alternativen Beförderungsdienst für die Fahrgäste organisieren.
Weil die EG-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten ist, hat sich Österreich dafür entschieden, für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem den Pendlerinnen und Pendlern zugute kommt. Demnach erhalten Inhaber von Jahreskarten eine Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer Strecke den vorher festgelegten Pünktlichkeitsgrad unterschreitet. Der jeweils für eine Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad wird von den Eisenbahnunternehmen festgesetzt und vom Schienenregulator (Schienen Control Kommission) nach strengen Kriterien überprüft.
Die Pünktlichkeit wird laufend erfasst. Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Inhaber von Jahreskarten automatisch für jene Monate, in denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad unterschritten wurde, eine mindestens 10-prozentige Entschädigung, und zwar in Form eines Gutscheins oder einer Gutschrift auf die nächste Jahreskarte.
Bahnkunden können ihre Ansprüche direkt beim Verkehrsbetreiber geltend machen. Für strittige Angelegenheiten wird für die Bahnkunden eine eigene Schlichtungsstelle bei der Regulierungsbehörde Schienen Control GmbH eingerichtet. Darüber hinaus steht natürlich auch der Gerichtsweg offen.
Parallel zur Neuregelung der Fahrgastrechte wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Qualität des Nahverkehrs, insbesondere im Hinblick auf Pünktlichkeit, Information und Service, verbessern helfen soll. Unter der Leitung des Verkehrsministeriums nehmen die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Schienen-Fachverband, sämtliche Verkehrsverbünde und der Schienenregulator an dieser Arbeitsgruppe teil. Dieses Gremium hat auch die Aufgabe, die Wirksamkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen zu den Fahrgastrechten in der Praxis zu bewerten und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Verbesserungen auszuarbeiten.
Susanna Enk
Pressesprecherin Bundesministerin Doris Bures
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
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