Wien, 03.12.2009
Die neue Eisenbahn-Kreuzungsverordnung bedeutet eine grundlegende Neufassung der 1960 erlassenen und zuletzt 1988 novellierten Bestimmungen über die Sicherung und Benützung von Eisenbahnkreuzungen. Verkehrsministerin Doris Bures schickt ihren Entwurf dazu heute, Donnerstag, in Begutachtung. Ein unmittelbares Ergebnis der neuen Verordnung: Deutlich mehr Eisenbahnkreuzungen werden technisch, also durch Lichtzeichenanlagen oder Lichtzeichenanlagen mit Schranken, gesichert. Für die nicht-technische Sicherung durch Gewährleistung des erforderlichen Sichtraums sowie durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus werden die Bedingungen entsprechend enger gefasst.
Für Verkehrsministerin Doris Bures ist der Schwerpunkt auf Verkehrssicherheit an Eisenbahnkreuzungen deswegen so wichtig, weil die Unfallfolgen in der Regel sehr schwer sind. Im vergangenen Jahr starben bei 151 Eisenbahnkreuzungsunfällen 17 Menschen, 59 Personen wurden leicht, 28 schwer verletzt. "Wir setzen deshalb einerseits auf die technische Sicherung und andererseits auf klare Verhaltensregeln für die Straßenverkehrsteilnehmer", betont die Ministerin.
Die Aufmerksamkeit der Straßenverkehrsteilnehmer und das Bewusstsein für die Gefahr sind ein entscheidendes Kriterium. Das zeigen auch die Unfallzahlen. Denn ein Drittel der Unfälle des Vorjahrs passierte auf Kreuzungen mit technischer Sicherung, also bei durch Lichtzeichenanlagen mit rotem Licht gebotenem Halt oder sogar bei geschlossenen Schranken. Auch heuer gab es auf dem Netz der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) 31 Unfälle auf technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen, davon 17 bei mit rotem Licht gebotenem Halt für den Straßenverkehrsteilnehmer, acht bei geschlossenen Halbschrankenanlagen und sechs bei Vollschrankenanlagen.
"Wir unternehmen alles, um mit neuen Schranken, Signalanlagen, Bodenmarkierungen und tausenden besser sichtbaren Warnschildern die Eisenbahnkreuzungen sicherer zu machen. Es geht darum, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu steigern. Denn die meisten Unfälle bei Kreuzungen passieren durch Unachtsamkeit. Das Wichtigste ist also nach wie vor, Vorsicht walten zu lassen", betont die Ministerin.
Entgegen den bisher allgemein gehaltenen Vorgaben (örtliche Verhältnisse, Verkehrserfordernisse auf der Straße und auf der Bahn) gibt es zukünftig eindeutige und strenge Kriterien, wann eine technische Sicherung durch Lichtzeichenanlagen oder durch Lichtzeichenanlagen mit Schranken geboten ist beziehungsweise wann eine nicht-technische Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraums beziehungsweise durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug ausreicht:
Die ÖBB und das Verkehrsministerium legen nach der Häufung von Unfällen im Jahr 2007 besonderes Augenmerk auf die Absicherung von Eisenbahnkreuzungen. So wird heuer das 2007 gestartete Hot-spot-Programm weitgehend abgeschlossen. 48 Eisenbahnkreuzungen mit besonderer Unfallhäufigkeit werden Ende 2009 die geplanten Verbesserungen aufweisen (vorwiegend technische Sicherung). Fünf weitere Kreuzungen werden im kommenden Jahr nachgerüstet beziehungsweise aufgelassen. Neben dem Hot-spot-Programm haben die ÖBB mit Ländern und Gemeinden für 45 Kreuzungen Maßnahmen vereinbart, die zum überwiegenden Teil schon umgesetzt sind.
Überdies wurden gemäß Rahmenplan der ÖBB allein im Jahr 2009 37 Eisenbahnkreuzungen aufgelassen und 18 technisch gesichert; bei weiteren sechs Eisenbahnkreuzungen wurden die Sicherungsanlagen erneuert. Insgesamt stehen im Rahmenplan 2009 bis 2014 100 Eisenbahnkreuzungen zur technischen Aufrüstung oder zum Ersatz durch Unterführungen an.
Außerdem wurde im Sommer die Umrüstung aller 1.900 nicht-technisch gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit den neuen, besser sichtbaren Andreaskreuz-Tafeln abgeschlossen. Mit der neuen Verordnung werden in den kommenden Jahren auch alle technisch-gesicherten Eisenbahnkreuzungen mit diesen neuen Tafeln ausgerüstet.
Susanna Enk
Pressesprecherin der Bundesministerin Doris Bures
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