Das bmvit hat in Zusammenarbeit mit dem help.gv.at-Team Informationen für die Bereiche Kraftfahrwesen und Führerschein bürgerinnen- und bürgergerecht aufbereitet und online publiziert, um Ihnen Amtswege auch von zu Hause zu ermöglichen.
Ab 1. Jänner 2008 muss eine Namens- und/oder Adressänderung nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Zu den Informationen dafür führt sie der Link "Duplikat".