Richtlinien zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung und Technologieentwicklung (FTE-Richtlinien)
Anpassung an den neuen EU Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation gemäß § 15 Abs. 1 des Forschungs- und Technologiefördergesetzes (FTFG), BGBl. Nr. 434/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 36/2007, wurden am 19. 11. 2007 vom Bundesminister für Verkehr, Technologie und Innovation und am 30. 11. 2007 vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, jeweils für ihren Wirkungsbereich, an den neuen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Technologie (ABl. C 323 vom 30. 12. 2006 S. 1–26) angepasste und inhaltlich gleichlautende Richtlinien erlassen.
Motive
Forschung und technologische Entwicklung sind maßgebliche Elemente einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft und wissensbasierten Gesellschaft. Das Ziel einer weiteren Steigerung dieser Wettbewerbsfähigkeit teilt Österreich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat von Lissabon am 23. und 24. März 2000 beschlossen haben, die EU bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten Wirtschaft der Welt werden zu lassen. Der Europäische Rat von Barcelona am 15. und 16. März 2002 setzte das konkrete Ziel, bis 2010 FTE - Ausgaben im Ausmaß von 3% des BIP zu erreichen. Im Zuge der Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie bekräftigte der Europäische Rat vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel diese Zielsetzungen. Dabei soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen privaten und öffentlichen Investitionen angestrebt werden. Auf nationaler Ebene soll der jeweils spezifische Beitrag zur Erreichung der Ziele von Lissabon und Barcelona festgelegt werden.
Die gegenständlichen Richtlinien sollen es ermöglichen, durch Förderungsmaßnahmen und -programme den Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich im internationalen Wettbewerb vorteilhaft zu positionieren. Die geförderten Vorhaben sollen dazu beitragen, den dafür notwendigen Strukturwandel in Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft voranzutreiben. Basierend auf den gegenständlichen Richtlinien soll mittels Vorhaben, welche von der Grundlagenforschung bis zur experimentellen Entwicklung reichen, vor allem die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren des Innovationssystems gefördert werden. Die mit der Förderung unterstützte FTE - Leistung soll in technischer und finanzieller Hinsicht einen nachhaltigen Effekt für diejenigen Wirtschaftszweige erzielen, die zu einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beitragen und einen Beitrag zur Erfüllung gesellschaftlicher Ziele leisten, worunter auch die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verstehen ist. Dies ist insbesondere für die Erreichung der Barcelona-Ziele von Bedeutung, weil dafür auch die Zahl der ForscherInnen erheblich erhöht werden muss.
Zielsetzung der Richtlinien
Die Richtlinien sollen die besonderen Anforderungen an die Förderung von Forschung und Technologieentwicklung erfüllen. Das Ziel ist die ordnungsgemäße und transparente Vergabe dieser Förderungen innerhalb der Rahmenbedingungen des EU-Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.