Die Sonderrichtlinien für die strategische Entwicklung von Impulszentren wurden am 6. September 2011 erlassen. Diese Sonderrichtlinien gelten bis zum 30. Juni 2012. Es handelt sich dabei um eine befristete Maßnahme zur Durchführung einer Ausschreibung im Jahr 2011.
Zielsetzung des Programms ist die Entwicklung und Stärkung zentraler Innovations-Kompetenzen und -Funktionen der Impulszentren im Innovationssystem mit dem Fokus auf High-Tech- und innovative Unternehmensgründungen sowie junge innovative Unternehmen im Wachstum.
Seit Anfang der 1990er Jahre wurden in Österreich etwa 90 Impulszentren (Technologie-, Innovations- und Gründerzentren) errichtet. Die Errichtung von 36 dieser Impulszentren wurde im Rahmen der "Regionalen Infrastrukturförderung" (RIF 1995) vom bmvit in Kooperation mit den Bundesländern in der Periode 1995 bis 2000 gefördert.
Auf Basis von Evaluierungsergebnissen der RIF 1995 wurde das Nachfolgeprogramm "Regionale Impulsförderung" (RIF 2000) für die Periode 2000 bis 2006 entwickelt und implementiert. Mit diesem Förderungsprogramm wurde das qualitative und/oder technologische "Upgrading" von Impulszentren unterstützt, in Ausnahmefällen auch Kapazitätserweiterungen. Innovationsprojekte österreichischer Impulszentren wurden im Rahmen der RIF 2000 mit dem Förderungsmodul REGplus, in Form von 3 wettbewerbsorientierten Ausschreibungen, bis zum Jahr 2008 vom bmvit gefördert.
Nach mehr als 10jährigem Bestand der meisten dieser Impulszentren stehen sie vor der Notwendigkeit einer grundsätzlichen strategischen Neuorientierung, bei der es darum geht, sich künftig basierend auf strategischen Überlegungen und konkreten Zielformulierungen verstärkt als innovativer Dienstleister ("regionaler Innovator") und Technologie-/Innovationsmanager zu positionieren.
Auch in der aktuellen "Strategie der Bundesregierung für Forschung, Technologie und Inno-vation" vom März 2011 ist als eine Maßnahme die "Stärkung der Hebel- und Transferfunktion von Clustern und Intermediären" (wie zum Beispiel den Impulszentren) genannt und sollen "Innovationsaktivitäten aller Unternehmen, insbesondere aber der Klein- und Mittelbetriebe (KMU)" stimuliert werden. Dies kann unter anderem durch die Verbesserung der Betreuungsdienstleistungen durch maßgeschneiderte Dienstleistungsangebote wie Beratungen, Projekte, Wissensvermittlung, Training etc.) erfolgen.
Mit den vorliegenden Sonderrichtlinien werden auf Bundesebene (bmvit und BMWFJ) Maßnahmen zur strategischen Entwicklung österreichischer Impulszentren festgelegt, die auf strukturelle Verbesserungen hinsichtlich deren Funktion als technologieorientierte regionale Innovatoren abzielen.