Bei der elektronischen Verfahrensabwicklung verwendet das bmvit auf seinen Erledigungen eine Amtssignatur. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des Bundesministeriums handelt.
Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Die Amtssignatur setzt sich aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments zusammen.
gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG)
Unter Verifizierung im Sinne des Paragraf 20 E-GovG ist die Bestätigung gemeint, dass das vorliegende Dokument von der angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument auf seine Echtheit überprüfen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument angeführte Dienststelle.
Das bmvit verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgenden Bildmarken: