Diplomarbeit
Autor: Konrad Ohrnhofer
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Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) haben vor allem den Zweck, den Ablauf des Verkehrsgeschehens auf Straßen zu regeln und eine möglichst konfliktfreie Begegnung verschiedener Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kfz-Lenker, Rollschuhfahrer, ...) zu gewährleisten.
Besondere Vorschriften für den Verkehr mit Fahrrädern befinden sich im VI. Abschnitt der StVO in den Paragraphen 65 bis 68. Neben diesen speziellen Bestimmungen haben Radfahrer grundsätzlich auch alle anderen Vorschriften der StVO zu beachten, die an Lenker von Fahrzeugen gerichtet sind. Mit der vorliegenden Diplomarbeit wird versucht, die für Radfahrer beim Benützen der Straßen relevanten Bestimmungen der StVO möglichst systematisch darzustellen. Um eine Ausuferung zu vermeiden, wird im Bereich der Verhaltensvorschriften nicht jede einzelne, auch von Radfahrern zu berücksichtigende Fahrregel beziehungsweise sonstige Verhaltensvorschrift der StVO erläutert, sondern neben den speziellen Regelungen für Radfahrer insbesondere auf jene eingegangen, bei denen sich Besonderheiten ergeben beziehungsweise zu denen einschlägige Literatur oder Judikatur vorhanden ist.
In den letzten zwei Jahrzehnten waren Änderungen der mit dem Fahrradverkehr in Zusammenhang stehenden Vorschriften immer wieder wesentlicher Bestandteil von StVO-Novellen, wobei vornehmlich das Ziel verfolgt wurde, den Radverkehr (insbesondere in Ballungsräumen) zu fördern. Bei den nachfolgenden Ausführungen soll vor allem auf die mit den letzten beiden StVO-Novellen eingeführten Neuerungen näher eingegangen werden.
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Judikaturverzeichnis