Die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) geben in der RVS 09.02.31 "Tunnelausrüstung, Belüftung, Grundlagen" u.a. Rahmenbedingungen vor, die die Wärmefreisetzung im Falle eines Brandes im Tunnel bei der Dimensionierung der Lüftungsanlage behandeln. Ziel dieser Vorgaben ist es, für Tunnelanlagen die Auftriebskräfte, die durch die Wärmefreisetzung entstehen, in einer einfachen Art zu berücksichtigen und eine vergleichbare Berechnungsbasis zu gewährleisten.
Bei brandbedingten Temperaturerhöhungen sind vor allem bei quergelüfteten Tunnelanlagen die Auswirkungen auf die Druckverluste, daraus resultierend die Zunahme der elektrischen Anschlussleistung des Antriebsmotors des Abluftventilators sowie die erhöhte Unterdruckbelastung der Zwischendecke zu bedenken.
Um nun zu prüfen, inwieweit sich die Berücksichtigung heißer Rauchgase bei der aerodynamischen Dimensionierung der Rauchgasabsaugung auf die Lüftung bestehender und zukünftiger Tunnel auswirkt, wurde das vorliegende Forschungsprojekt vom bmvit initiiert und von den Firmen ILF Beratende Ingenieure ZT GmbH Innsbruck und FVT mbH ausgeführt.
[Erschienen im Juni 2011, Wien, Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) Abteilung IV/ST2 Technik und Verkehrssicherheit]
Dieser Bericht stellt die Zusammenfassung der Ergebnisse aus den Berechnungen zur Wärmefreisetzung in Tunneln mit Hufeisenprofil und Kastenprofil dar. Die Arbeiten wurden im Rahmen der Überarbeitung der RVS 09.02.31 vom bmvit in einem Forschungsprojekt teilweise finanziert und von den beiden Firmen ILF Beratende Ingenieure (Bernhard Höpperger und Jeannine Croll) sowie FVT mbH (Peter Sturm, Michael Beyer und Michael Bacher) durchgeführt.
[Erschienen im Dezember 2010, Wien, Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) Abteilung IV/ST2 Technik und Verkehrssicherheit]