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Eisenbahn

Aktuelle Missverständnisse

Bei der Umsetzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen halten sich immer wieder hartnäckige "Missverständnisse", beispielsweise bei den Pflichten zur wiederkehrenden Überprüfung, bei der Rolle externer Sicherungsaufsichten oder bei der Bestellung der Sicherheitsfachkräfte. Einige dieser "Missverständnisse" sollen nachstehend erörtert werden.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2012
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Arbeitnehmerschutz in Eisenbahn-Dienstvorschriften

Die Regelung des Verhaltens und der Ausbildung von Eisenbahnbediensteten unterliegt sowohl eisenbahnrechtlichen als auch arbeitnehmerschutzrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Belange des Arbeitnehmerschutzes sind daher in den Eisenbahn-Dienstvorschriften entsprechend zu berücksichtigen. Nähere Einzelheiten dazu werden in der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr) klargestellt und sollen nachstehend näher erläutert werden.

Publiziert in: „Sicherheit Zuerst“ Ausgabe 4/2011
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

 

Neufassung ÖBB_40

Die „ÖBB 40 – Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz“ der Österreichischen Bundesbahnen wird geändert und in einigen Punkten an die aktuellen Rechtsvorschriften angepasst. Die diesbezügliche Informationsbroschüre der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (R 8 – ÖBB 40) wird daher ebenfalls neu aufgelegt und steht in Kürze zur Verfügung.

Publiziert in: „Sicherheit Zuerst“ Ausgabe 3/2011
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

SiGe_Kennzeichnung

Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung vermittelt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Gefahrenraum der Gleise wichtige Informationen für ihre persönliche Sicherheit. Mit der EisbAV-Novelle 2011 (BGBl. II Nr. 156/2011) sollen die Kennzeichnungen schwarz/gelb und rot/weiß eindeutig verschiedenen Gefahren zugeordnet werden und sollen damit auch eindeutige Informationen für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer verbunden werden.

Publiziert in: „Sicherheit Zuerst“ Ausgabe 2/2011
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

EisbAV - Novelle 2011

Die Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) regelt die wichtigsten Schutzmaßnahmen für die Tätigkeit von Arbeitnehmer/innen im Gefahrenraum der Gleise. Mit der EisbAV-Novelle 2011 sollen ergänzende Bestimmungen für die Gefahrenkennzeichnung, für die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsmitteln sowie für die Fachkenntnisse für Tätigkeiten als Sicherungsaufsicht in die EisbAV aufgenommen werden.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2011
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

AVO-Verkehr

In der Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO-Verkehr) wird festgelegt, wie die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen in Genehmigungsverfahren nachzuweisen ist. Mit der derzeit in Begutachtung stehenden Novelle 2011 sollen in die AVO-Verkehr auch Bestimmungen für die Genehmigung von Dienstvorschriften aufgenommen werden.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2011
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Präventivdienste in EB-Unternehmen

Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner/innen haben die Aufgabe, die Arbeitgeber/innen, die Arbeitnehmer/innen, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes zu beraten und die Arbeitgeber/innen bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) trifft klare Vorgaben, damit diese in der Einsatzzeit keine präventionsfremden Tätigkeiten ausführen.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 2/2010
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

EisbAV - Novelle 2009

Die Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) regelt die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Arbeitsvorgänge und Bauarbeiten im Gefahrenraum der Gleise. Mit der EisbAV-Novelle 2009 wurden die Bestimmungen über Sicherungsmaßnahmen für Bauarbeiten im Tunnel sowie über Fachkenntnisse für Betriebsleiter an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2010
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kunter

Lehrfilm Bauarbeiten im Gefahrenraum der Gleise

Eine Reihe von schweren Arbeitsunfällen hat wieder daran erinnert, dass die Schutzmaßnahmen im Gefahrenraum der Gleise immer wieder gewissenhaft eingehalten werden müssen. In einem neuen Lehrfilm des Verkehrs-Arbeitsinspektorates und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau werden die wichtigsten Schutzmaßnahmen für den Gefahrenraum der Gleise vorgestellt und erläutert.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2009
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner, L. Flasch

Leben mit Hochspannung

Der Schutz vor Gefahren durch elektrischen Strom ist ein wichtiges Anliegen des Arbeitnehmerschutzes. Der neu adaptierte Lehrfilm "Leben mit Hochspannung" der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau und des Verkehrs-Arbeitsinspektorates soll auf die wichtigsten Gefahren und Schutzmaßnahmen hinweisen.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 3/2009
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: W. Helm

EK Sicherungsanlagen

Bei der Störung von Eisenbahnkreuzungssicherungsanlagen (Schrankenanlagen, Lichtzeichenanlagen) sind besondere Schutzmaßnahmen des sich kreuzenden Verkehrs erforderlich. Dabei sind sowohl Bestimmungen des Eisenbahnrechts als auch Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzrechts gemeinsam einzuhalten. Der schwere Unfall in Glinzendorf am 26. Juni 2007 hat daran erinnert, dass die Beachtung der Schutzmaßnahmen unverzichtbar ist.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 2/2008
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Bauarbeiten im Arbeitnehmerschutz

Das Arbeitnehmerschutzrecht schreibt für Baustellen und Bauarbeiten eine weit gehende Definition fest. Daher richten sich auch die Arbeitnehmerschutzvorschriften für die Sicherung von Baustellen und Bauarbeiten nach dieser weit gehenden Definition.

Publiziert in: "Sicherheit Zuerst" Ausgabe1/2008
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Bauarbeiten im Tunnel

Mit Jahresbeginn 2007 ist eine Änderung der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung
(EisbAV) in Kraft getreten. Darin werden die Arbeitnehmerschutzbestimmungen über die Gestaltung
von Eisenbahntunneln und für Bauarbeiten in Eisenbahntunneln neu geregelt.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2007
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

 

Nachweis der Fachkenntnisse

Im Jänner 2007 wurde die Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit kundgemacht. 
Für den Bereich des Eisenbahnwesens gelten ergänzend dazu seit Oktober 2007 Regelungen der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV).

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 3/2007
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

 

Sicherungsmaßnahmen

Die Erfahrung aus Unfallereignissen der letzten Zeit (beispielsweise das Unfallereignis in Lochau-Hörbranz am 29. Dezember 2006) müssen zum Anlass genommen werden, die Sicherungsmaßnahmen für betriebsfremde Arbeitnehmer im Gefahrenraum der Gleise genau einzuhalten und verstärkt zu überwachen.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 3/2007
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

 

Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr

Durch die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr (AVO Verkehr) soll die Einbindung des Arbeitnehmerschutzes in die eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren festgelegt und erleichtert werden. Die wichtigsten Vorgaben werden in diesem Artikel zusammengefasst.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 3/2006
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Eisenbahnfahrzeuge  und Arbeitnehmerschutz

Eisenbahnfahrzeuge unterliegen neben den Regelungen des Eisenbahnrechts auch Regelungen des Arbeitnehmerschutzrechts. Aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes sind sie Arbeitsmittel, nämlich Beförderungsmittel zur Beförderung von Personen und Gütern, motorisch angetriebene Eisenbahnfahrzeuge sind darüber hinaus selbstfahrende Arbeitsmittel.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2006
Herausgeber:  Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Anschlussbahnseminar für Betriebsleiter in Leoben

Seit bereits zwanzig Jahren bietet der Unfallverhütungsdienst Graz der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Zusammenarbeit mit dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat ein sicherheitstechnisches Seminar für Betriebsleiter von Anschlussbahnen an.
Anschlussbahnen sind Gleisverbindungen von öffentlichen Schienennetzen in ein Unternehmen und dienen grundsätzlich dem Güterumschlag zwischen dem Unternehmen und dem öffentlichen Schienennetz.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2006
Herausgeber:  Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Musterbetriebsvorschrift

Das Merkblatt "Musterbetriebsvorschrift für Anschlussbahnen" stellt eine Unterstützung für die Erstellung einer Betriebsvorschrift unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Eisenbahnrechts als auch des Arbeitnehmerschutzes dar. In Österreich gibt es ungefähr 1.400 Anschlussbahnen.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 2/2005
Herausgeber:  Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

"ÖBB-Neu" Teil 2

Mit dem Jahreswechsel 2004/2005 wurden die Regelungen des Bundesbahnstrukturgesetzes umgesetzt und die Österreichischen Bundesbahnen wurden in eine Reihe von Nachfolgeunternehmen geteilt. Dieser Artikel beleuchtet die maßgeblichen Änderungen in den arbeitnehmerschutzrechtlichen Organisationspflichten und die neu hinzukommenden Koordinationserfordernisse.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2005
Herausgeber:  Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

ÖBB Neu Teil 1

Mit der Umsetzung des Bundesbahnstrukturgesetzes sind die Österreichischen Bundesbahnen in eine Reihe von Nachfolgeunternehmen aufgeteilt worden.  In den vergangenen Jahren wurden bei den ÖBB im Bereich des Arbeitnehmerschutzes eine Reihe von organisatorischen Strukturen entwickelt, die auch bei den nachfolgenden Eisenbahnunternehmen beibehalten werden sollten. Auf einige dieser Strukturen wird in diesem Artikel näher eingegangen.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 3/2004,
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB
Autor: R. Kuntner

Die EisbAV-Novelle 2005

Mit 3. Jänner 2005 tritt die dritte Änderung der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) in Kraft. Mit dieser Änderung werden die Bestimmungen über Bauarbeiten im Gefahrenraum der Gleise neu gefasst und allgemeine Regelungen über Arbeitsmittel im Eisenbahnbereich sowie über deren Beschaffenheit ergänzend aufgenommen.

Publiziert in : Sicherheit Zuerst, Ausgabe 2/2004
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Eisenbahnkreuzungen

Die Bewachung von Eisenbahnkrezungen stellt grundsätzlich eine gefährliche Tätigkeit  für das Bewachungsorgan dar. Mit Inkrafttreten des  ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) im Jahr 1995 darf das Bewachungsorgan nicht mehr in der Mitte der Fahrbahn sondern auf der Fahrbahn nur neben dem Fahrbahnrand aufgestellt werden.

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 2/2004
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner

Änderung der EisbAV

Mit dieser Änderung wird festgelegt, dass die Regelungen über Handzeichen in der Kennzeichnungsverordnung (KennV) zur Regelung des Eisenbahn- und Straßenbahnbetriebes nicht gelten und statt dessen
  • für den Eisenbahnbetrieb auf Haupt- und Nebenbahnen sowie auf Anschlussbahnen die Signale der Anlage 1 der EisbAV
  • für den Straßenbahnbetrieb die Signale der Anlage 2 der Straßenbahnverordnung (StrabVO)

Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 1/2004
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/vai/fachartikel/eisenbahn/index.html
Stand: 28.11.2011