Ähnlich wie im Eisenbahn- oder Seilbahnbereich sind auch die ArbeitnehmerInnen in den Schifffahrtsbetrieben bei ihrer Tätigkeit besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Die neu erlassene Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (SchiffAV) legt die erforderlichen Schutzmaßnahmen für diese besonderen Gefährdungen fest.
Publiziert in: Sicherheit Zuerst, Ausgabe 3/2009
Herausgeber: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Autor: R. Kuntner