Direkt zum Inhalt ~


R 12 SchiffAV

Bild vergrößern
Titelblatt
Rechte: bmvit

Am 1. Jänner 1995 ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz und den nachfolgenden Durchführungsverordnungen zum ASchG (Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsmittelverordnung, Kennzeichnungsverordnung, Elektroschutzverordnung, Fachkenntnisnachweis-Verordnung usw.) wurden die Arbeitnehmerschutzstandards der Europäischen Union auch in Österreich umgesetzt.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und die Durchführungsverordnungen zum ASchG sind auch im Bereich der Verkehrsunternehmen anzuwenden.

Nach der Gemeinschaftsstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Gesundheitsschutz wird der Bereich des Verkehrswesens neben dem Baugewerbe und der Landwirtschaft als besonders gefährlicher Bereich („Hochrisikosektor“) eingestuft, in dem daher auch besondere Anstrengungen für den Arbeitnehmerschutz erforderlich sind.

Seit dem Jahr 2000 gilt ergänzend zum allgemeinen Arbeitnehmerschutzrecht für den Eisenbahnbereich die Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV), in der die Schutzmaßnahmen gegen die besonderen Gefahren im Eisenbahnbereich zusammenfassend geregelt werden. Diese Regelung hat sich in der Vergangenheit ausgezeichnet bewährt und die Schutzstandards im Eisenbahnbereich wesentlich verbessert.

Durch die nun vorliegende Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (SchiffAV) werden nun ergänzend zum allgemeinen Arbeitnehmerschutzrecht auch erstmals die Schutzmaßnahmen gegen die besonderen Gefahren im Bereich der Binnenschifffahrt zusammenfassend geregelt. Dem Aufbau des Schifffahrtsgesetzes folgend werden einerseits Regelungen für Fahrzeuge auf Binnengewässern (Abschnitt 2) und andererseits Regelungen für Schwimmende Geräte auf Binnengewässern (Abschnitt 3) getroffen.

Das vorliegende Merkblatt enthält den Text der Schifffahrt-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (SchiffAV) samt Erläuterungen sowie Auszüge aus Verordnungen zum Schifffahrtsgesetz, die auch für den Arbeitnehmerschutz relevante Bestimmungen enthalten (Schifffahrtsanlagenverordnung, Schiffstechnikverordnung, Schiffsbesatzungsverordnung).

Somit liegen die wichtigsten Spezialbestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer in der Binnenschifffahrt gesammelt in diesem Merkblatt für die Anwender vor.

 

 



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/vai/merkblaetter/R12/R12.html
Stand: 14.12.2010