Nach Konsultationen mit den anderen befassten Stellen (BMJ, BMI, BKA und RTR) kommt das bmvit zum Schluss, dass eine Veröffentlichung der Liste der speicherpflichtigen Betreiber möglich ist. Dies, da eine Interessensabwägung ergibt, dass das Interesse der Bevölkerung berechtigt und überwiegend ist, zu erfahren, wer die speicherpflichtigen Betreiber sind.
Seit dem Inkrafttreten der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) 2003, BGBl. I Nummer 133/2005, im Bereich von „unerbetenen Nachrichten“ (Spam) am 1. März 2006, tauchen vermehrt Fragen über den Umgang mit elektronischer Post und Direktwerbung auf. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) möchte mit dieser Information einen Beitrag zu dieser Diskussion leisten und die tatsächlichen Änderungen den Interessierten näher bringen.
Die Bezeichnung Top Level Domäne (auch Domain) bezeichnet den letzten Teil einer Webadresse wie zum Beispiel .at, .org, .com. Das europäische Register für Internetdomänennamen (EURid) verwaltet die Internetdomäne ".eu" per Vertrag mit der Europäischen Kommission.
Jedes Unternehmen und jede Organisation mit Sitz in der Europäischen Union und jede natürliche Person, die in der EU lebt, kann einen .eu Domänennamen registrieren lassen.