Der Domänennamenwerber führt eine Vorregistrierung bei einem ".eu-Registrar" durch. Am 7. Dezember 2005 senden alle ".eu-Registrare" alle Vorregistrierungen an die Brüsseler Vergabestelle EURid (europäisches Register für Internetdomänennamen).
Um einen Systemabsturz durch zu viele Anträge am 7. Dezember 2005 zu vermeiden wurde die Geschwindigkeit, mit der Registrierungsanträge eingeliefert werden können, durch EURid beschränkt. Es ist daher entscheidend, an welcher Stelle der Antragsliste des ".eu-Registrars" der Registrierungsantrag gesendet wird.
Jeweils der Domänennamenwerber, dessen Vorregistrierung für einen Domänennamen als erste bei EUrid eingelangt ist, bekommt ein E-Mail mit dem Zugang zu einem PDF-Antragsformular zugesandt. Dieses Formular ist auszudrucken und im weiteren Verfahren als Papierdokument zu behandeln. Der Registrierungsantrag ist auszufüllen und zu unterschreiben.
Der Unterschreibende muss zur Unterschrift befugt sein oder über eine Vollmacht des Unterschriftsbefugten verfügen. Dies ist sehr wichtig, da Anträge, die im Auftrag oder für den Unterschriftsbefugten unterschrieben wurden, sofort abgelehnt werden. Eine Verbesserung von Anträgen ist bei der Registrierung nicht vorgesehen und auch nicht möglich.
Der Antrag ist in Papierform mit den Nachweisen für das "frühere Recht" beziehungsweise für die Existenz als öffentliche Einrichtung an die am Formular angegebene Adresse zu senden. Für jeden Domänennamen und für jede Abkürzung ist ein gesondertes Antragsverfahren zu durchlaufen. Eine Beantragung "en bloc" ist wegen der Struktur der Datenbank nicht möglich. Eine nachträgliche Korrektur eines Antrages oder eine Ergänzung der dem Antrag beizufügenden Belege ist nicht möglich.
Alle österreichischen Gemeinden, welche auf der Gemeindeliste (online) des Städtebundes verzeichnet sind (Link siehe unten) können den Nachweis der rechtlichen Qualität als öffentliche Einrichtung durch ein Gemeinden-Nachweis-Formular erbringen. Dieses Formular ist auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antragsformular beizulegen.
Für österreichische Behörden/Einrichtungen welche auf der Behördenliste (PDF-Format) verzeichnet sind (download siehe unten) können den Nachweis der rechtlichen Qualität als öffentliche Einrichtung durch ein Behörden-Nachweis-Formular erbringen. Dieses Formular ist auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antragsformular beizulegen.
Bitte beachten Sie auch die Sunriseregeln von EURid und die Regeln für das Validationsverfahren des bmvit.
E-Mail: validierungsstelle@bmvit.gv.at.