Aufgrund der europäischen Richtlinie 87/372/EWG wurde jener Frequenzbereich, der den analogen Schnurlostelefonen (auch CT1 SLT bezeichnet) zur Verfügung stand, zur Abdeckung des wachsenden Bedarfes an Frequenzbändern für GSM - Geräte in Österreich ab dem 1. Jänner 2005 für diese umgewidmet (BGBl. Nr. 313/96). Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt GSM - Basisstationen auch Frequenzen in diesem Bereich einsetzen werden. Schnurlostelefone CT1, die nach diesem Zeitpunkt betrieben werden, müssen mit Störungen durch das GSM - System rechnen. Daher ist der Betrieb dieser Schnurlostelefone mit 1. Jänner 2005 befristet. Befristung des Betriebes von CT1-Schnurlostelefone mit 1. Jänner 2005.