Stellen Sie einen Antrag auf eine zeitlich befristete Bewilligung zum Betrieb von Funkanlagen für „Reportage- und Rundfunkhilfsdienste“ wie zum Beispiel drahtlose Funkmikrofone und Funkkameras, Sprechfunk, Telemetrie sowie Satellite News Gathering (SNG).
Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung verschiedener Amateurfunkzeugnisses und -bewilligungen
Stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung verschiedener Funkerzeugnisse
Beantragen Sie die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die technische Erprobung von Funkanlagen (gemäß Paragraf 4 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003).
Melden Sie mit diesem Formular Störungen des Rundfunk- und Fernsehempfanges an die Funküberwachung