Der Frequenznutzungsplan besteht aus der Frequenzzuweisung gemäß der Vollzugsordnung für den Funkdienst (siehe auch die Frequenzzuweisungsverordnung BGBl. II Nr. 524/2006 i.d.g.F) und der nationalen Frequenznutzung (siehe auch Frequenznutzungsverordnung BGBl. II Nr..525/2006 i.d.g.F).
Ausgabestand: 23. April 2009
Ausgabestand: 01. Dezember 2008
Ausgabestand: 23. April 2009
Ausgabestand: 23. April 2009
Ausgabestand: 23. April 2009
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, die ohne Einschränkungen in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden können, bilden entsprechend Artikel 1 der Entscheidung 2000/299/EG der Kommission vom 6. April 2000 über die Festlegung einer vorläufigen Einstufung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie der entsprechenden Kennungen eine Klasse. Diese Klasse wird als „Klasse 1“ bezeichnet.
Eine Geräteklassen-Kennung wird dieser Geräteklasse nicht zugeordnet.