„Flugfunkdienst“ (Aeronautical Service) einen Funkdienst zwischen Bodenfunkstellen und Luftfunkstellen oder zwischen Luftfunkstellen, an dem auch Rettungsgerätfunkstellen teilnehmen dürfen.
Ein „Funkdienst“ (Radiocommunication Service) ist einen Dienst, der die Übermittlung, die Aussendung und/oder den Empfang von Funkwellen für bestimmte Zwecke des Fernmeldeverkehrs umfasst.
OFB-InfoLetter 1/2010
Information der Obersten Fernmeldebehörde über die Rechtslage im Bereich des Flugfunks
Stand: Juni 2010
OFB-InfoLetter 2/2010
Information der Obersten Fernmeldebehörde zu Flugfunkbewerben sowie zu den Bedingungen für die Teilnahme am Flugfunks.
Stand: Juni 2010
Antragsformulare
Formular für Luftfunkstellen
Ausnahmenbewilligungen
Information über die Erteilung von Ausnahmebewilligungen