Ein „Landfunkdienst“ ist ein Funkdienst zwischen ortsfesten und beweglichen Landfunkstellen oder zwischen beweglichen Landfunkstellen.
Ein „Funkdienst“ (Radiocommunication Service) ist einen Dienst, der die Übermittlung, die Aussendung und/oder den Empfang von Funkwellen für bestimmte Zwecke des Fernmeldeverkehrs umfasst.
Betriebsfunkverordnung
Zur Sicherstellung einer effektiven und angemessenen Nutzung des Funkspektrums und zur Vermeidung von funktechnischen Störungen werden in dieser Verordnung Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen des festen Funkdienstes und des nicht öffentlichen beweglichen Landfunkdienstes im Bereich von 29,7 bis 470
MHz festgesetzt.
Veröffentlicht im
BGBl.II
Nr. 264/2004
OFB - InfoLetter 2/2009rev2
Information der OFB über über die Nutzung des Frequenzbereichs 470 – 862 MHz durch Funk-Mikrophone.
Stand: Oktober 2009
Antragsformulare
Formular für den beweglichen Landfunkdienst
Ausnahmenbewilligungen
Information über die Erteilung von Ausnahmenbewilligungen