Gemeinsame Sicherheitsgrundsätze und -regeln für Personen und Güter auf Binnenschifffahrtsstraßen:
In Erwägung, dass die Harmonisierung des Funkdienstes dazu beiträgt, die Sicherheit in der Binnenschifffahrt, insbesondere bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, zu verbessern sind nachfolgende Verwaltungen zu einer Regionalen Konferenz zusammengekommen und haben in Übereinstimmung mit Artikel S6 der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationale Fernmeldeunion (UIT) Bestimmungen über den Binnenschifffahrtsfunk in Europa ausgearbeitet.
Die Regionale Vereinbarung über denn Binnenschifffahrtssfunk wurde zwischen den Verwaltungen Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Ungarn, Luxemburg, Moldau, die Niederlande, Polen, Rumänien, die Russische Föderation, die Slowakische Republik, die Schweiz, die Tschechische Republik, Ukraine und die Bundesrepublik Jugoslawien, getroffen.