Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk wird auf der Grundlage der Entschließung Nr. 1 der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000), die zur Zeit von 16 Vertragsverwaltungen (Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Frankreich, Ungarn, Luxemburg, Moldawien, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Schweiz, Tschechische Republik, Bundesrepublik Jugoslawien ) unterzeichnet worden ist, gemeinsam von den Sekretariaten der Donaukommission, Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt herausgegeben.
Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk gliedert sich in einen "Allgemeinen Teil" und einen "Regionalen Teil".
Der hier vorliegende "Regionale Teil" beschreibt den österreichischen Teil der Donau zwischen Passau und Hainburg sowie die angrenzenden Strecken der Donau in den Nachbarländern Deutschland und Slowakei.
Der Allgemeine Teil und der Regionale Teil des „Handbuch Binnenschifffahrtsfunk“ müssen sich ständig in der aktuellen Ausgabe an Bord des Schiffes befinden, sofern eine Funkanlage an Bord errichtet ist.