Das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk wird auf der Grundlage der Entschließung Nr. 1 der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk (Basel 2000), die zur Zeit von 16 Vertragsverwaltungen unterzeichnet worden ist, gemeinsam von den Sekretariaten der Donaukommission, Moselkommission und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt herausgegeben.
Diese Verordnung des bmvit setzt die technischen und betrieblichen Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkanlagen im Binnenschifffahrtsfunk auf Wasserstraßen fest. (BGBl. II Nr. 320/2002 (Stammfassung) und BGBl. II Nr. 286/2005 (Novelle))
Zweck ist die Umsetzung der "Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk, Basel, 6. April 2000", sowie der Entscheidung 2000/637/EG über die Anwendung von Artikel 3 Abs. 3 e RL 1999/5/EG auf Funkanlagen, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk unterliegen (ABl. Nr. l 269 vom 21. 10. 2000 S 50).