Zuständigkeit bei der Ausstellung und Anerkennung von Funker-Zeugnissen und Ausbildungsbestätigungen:
- Ausstellung von Funker-Zeugnissen für den Flugfunkdienst
Fernmeldebüro, in dessen örtlichem Wirkungsbereich der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
- Ausstellung von Funker - Zeugnissen für den Binnenschiffs- und Seefunkdienst
Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und Burgenland
- Anerkennung von im Ausland ausgestellten Funker-Zeugnissen
Oberste Post- und Fernmeldebehörde.
- Ermächtigung zur Ausstellung von Ausbildungsbestätigungen
Oberste Post- und Fernmeldebehörde