Ziel dieser Empfehlung ist die Sicherstellung transparenter, angemessener und diskriminierungsfreier Bedingungen für die Einführung von Systemen zur Kommunikation über Stromleitungen und die Beseitigung unangemessener regulatorischer Hindernisse. Systeme zur Kommunikation über Stromleitungen umfassen sowohl Betriebsmittel als auch Netze.
Unbeschadet dessen können Mitgliedstaaten aus Sicherheitsgründen Sondermaßnahmen für die Inbetriebnahme oder Verwendung von Betriebsmitteln treffen, um öffentliche Telekommunikationsnetze oder zu Sicherheitszwecken verwendete Sende- oder Empfangsanlagen zu schützen, wenn diese in klar umrissenen Spektrumsituationen genutzt werden.
Entsprechend dieser Empfehlung haben die Mitgliedstaaten dem Kommunikationsausschuss regelmäßig über die Einführung und den Betrieb von Systemen zur Kommunikation über Stromleitungen auf ihrem Hoheitsgebiet zu berichten.
Das bmvit, Oberste Post und Fernmeldebehörde, hat den Kommunikationsausschuss am 18. Jänner 2006 entsprechend informiert.