Telekommunikationsgeräte müssen folgende grundlegende Anforderungen erfüllen:
Schutz der Gesundheit und Sicherheit des Benutzers und anderer Personen einschließlich der in der Richtlinie 2006/95/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (Amtsblatt Nummer L 374 vom 27. Dezember 2006), enthaltenen Ziele in Bezug auf die Sicherheitsanforderungen, jedoch ohne Anwendung der Spannungsgrenzen;
Funkanlagen müssen zudem so hergestellt sein, dass sie das für terrestrische und satellitengestützte Funkkommunikation zugewiesene Spektrum und die Orbitressourcen effektiv nutzen, so dass keine schädlichen Störungen auftreten.
Mitteilung der Kommission über harmonisierte Normen im Rahmen der Richtlinie 1999/5/EG betreffend Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Ausgabe vom 11. April 2012.
Mitteilung der Kommission über harmonisierte Normen im Rahmen der Richtlinie 2004/108/EG betreffend die elektromagnetische Verträglichkeit.
Ausgabe vom 11. April 2012
Mitteilung der Kommission über harmonisierte Normen im Rahmen der Richtlinie 2006/95/EG betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen
Ausgabe vom 29. Februar 2012