Die Verordnung der Europäischen Union (EG) 765/2008 vom 9. Juli 2008 stellt innerhalb der Europäischen Union den Rechtsrahmen für die gemeinschaftliche Marktüberwachung und die Kontrolle von in den Gemeinschaftsmarkt eingeführten Produkten dar.
Für die bundesweite Koordination der Marktüberwachung ist im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) die Einrichtung eines Koordinierungs- und Informationsgremiums der Marktüberwachungsbehörden eingerichtet worden.
Die Marktüberwachung soll sicherstellen, dass Produkte, welche die Gesundheit oder Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer gefährden können oder die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) nicht erfüllen,
Weiters müssen die Öffentlichkeit, die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten darüber informiert werden.
Durch Strukturen und Programme für die Marktüberwachung auf nationaler Ebene wird sichergestellt, dass in Bezug auf jede Produktkategorie, die unter die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft fällt, wirksame Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Mitgliedstaaten erstellen Marktüberwachungsprogramme, führen diese durch und teilen diese Programme den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mit und stellen sie der Öffentlichkeit mittels elektronischer Kommunikationsmittel zur Verfügung.
Die Marktüberwachung für Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen fällt in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit). Das Marktüberwachungsprogramm des bmvit können Sie über den folgenden Link herunterladen: