Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit dieser Richtlinie wird in der Gemeinschaft ein Regelungsrahmen für das Inverkehrbringen, den freien Verkehr und die Inbetriebnahme von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen festgelegt.
[veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 91/1999]
Entscheidung der Kommission vom 5. August 2008 zur harmonisierten Nutzung von Funkfrequenzen im Frequenzband
Zweck dieser Entscheidung ist die Vereinheitlichung der Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung des Frequenzbands 5.875-5.905 MHz für sicherheitsbezogene Anwendungen intelligenter Verkehrssysteme (IVS) in der Gemeinschaft.
[veröffentlicht im Amtsblatt L 220 vom 15. August 2008 der Europäischen Union]
Entscheidung 626/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2008 über die Auswahl und Genehmigung von Systemen, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen.
Durch diese Entscheidung wird ein Gemeinschaftsverfahren für die gemeinsame Auswahl von Satellitenmobilfunkbetreibern geschaffen, die das 2-GHz-Band nutzen, das gemäß der Entscheidung 2007/98/EG die Frequenzen von 1.980 bis 2.010 MHz für die Kommunikation von der Erde in den Weltraum und von 2.170 bis 2.200 MHz für die Kommunikation aus dem Weltraum zur Erde umfasst. Außerdem werden Bestimmungen über die koordinierte Erteilung von Genehmigungen durch die Mitgliedstaaten an die ausgewählten Betreiber zur Nutzung der zugeteilte Funkfrequenzen des genannten Bereichs für den Betrieb von Satellitenmobilfunksystemen festgelegt.
[veröffentlicht im Amtsblatt L 172 vom 2. Juli 2008 der Europäischen Union]
Entscheidung 2008/477/EG der Kommission vom 13. Juni 2008 zur Harmonisierung des Frequenzbands 2.500-2.690 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können.
[veröffentlicht im Amtsblatt L 163 vom 24. Juni 2008 der Europäischen Union]
Entscheidung 2008/411/EG der Kommission vom 21. Mai 2008 zur Harmonisierung des Frequenzbands 3.400-3.800 MHz für terrestrische Systeme, die elektronische Kommunikationsdienste in der Gemeinschaft erbringen können, unbeschadet des Schutzes und weiteren Betriebs anderer bestehender Nutzungsarten in diesem Band.
[veröffentlicht im Amtsblatt L 144 vom 4. Juni 2008 der Europäischen Union]
Entscheidung 2008/294/EG der Kommission über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft
Zweck dieser Entscheidung ist die Vereinheitlichung der technischen Bedingungen für die Verfügbarkeit und effiziente Nutzung von Funkfrequenzen für Mobilfunkdienste an Bord von Flugzeugen in der Gemeinschaft.
[veröffentlicht im Amtsblatt L 98 vom 10. April 2008 der Europäischen Union]
Entscheidung 2007/131/EG der Kommission vom 21. Februar 2007 über die Gestattung der harmonisierten Funkfrequenznutzung für Ultrabreitbandgeräte und die Vereinheitlichung der Bedingungen für diese Nutzung in der Gemeinschaft.
[veröffentlicht im Amtsblatt L 55 vom 23. Februar 2007 der Europäischen Union]
Entscheidung der Kommission vom 29. August 2005 über grundlegende Anforderungen in Sinne der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Sicherstellung des Zugangs von Cospas-Sarsat-Ortungsbaken zu Notfalldiensten.
Diese Entscheidung gilt für Ortungsbaken, die für den Betrieb auf 406 MHz mit dem Cospas-Sarsat-System bestimmt sind und nicht unter die Entscheidung 2004/71/EG fallen.
[veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 225/2005]
Entscheidung der Kommission vom 4. September 2003 über grundlegende Anforderungen an Seefunkanlagen, die auf Schiffen installiert werden, die nicht dem SOLAS-Übereinkommen unterliegen und am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) teilnehmen.
[veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 16/2004]
Entscheidung der Kommission vom 21. Februar 2001 über die Anwendung von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinie 1999/5/EG auf Lawinenverschüttetensuchgeräte.
Diese Entscheidung gilt für Geräte mit einer Betriebsfrequenz von 457 kHz, die dazu bestimmt sind, Personen zu orten, die unter den Schneemassen einer Lawine verschüttet sind so genannte „Lawinenverschüttetensuchgeräte“.
[veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 55/2001]
Entscheidung der Kommission vom 22. September 2000 über die Anwendung von Artikel 3 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinie 1999/5/EG auf Funkanlagen, die der Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk unterliegen.
Diese Entscheidung gilt für Funkanlagen zum Einsatz auf Wasserstraßen, die der am 6. April 2000 in Basel getroffenen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk unterliegen, in Mitgliedstaaten, in denen die Vereinbarung umgesetzt werden soll.
[veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 269/2000]
Entscheidung der Kommission vom 6. April 2000 über die Festlegung einer vorläufigen Einstufung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie der entsprechenden Kennungen.
Diese Entscheidung regelt die Einstufung und Kennzeichung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, die ohne Einschränkungen in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden können und Funkanlagen, deren Inbetriebnahme oder deren Inverkehrbringen die Mitgliedstaaten beschränkt haben.
[veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 97/2000]