Um alle Aufgaben für den Bereich Telekommunikation zu bewältigen, ist im bmvit die Oberste Fernmeldebehörde in der Sektion III angesiedelt. Darüber hinaus gibt es noch nachgeordnete Dienststellen.
Die Oberste Fernmeldebehörde setzt sich mit Grundsatzangelegenheiten, Rechtsfragen und der notwendigen Technik für die Telekommunikation auseinander.
Diese Aufgaben werden in den drei Abteilungen PT1, PT2 und PT3 der Sektion III erledigt.