Die nachgeordnete Dienststellen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) für den Bereich Telekommunikation erfüllen folgende Aufgaben:
Diese gliedern sich in vier Fernmeldebüros mit örtlich abgegrenztem Zuständigkeitsbereich:
Den vier Fernmeldebüros sind sieben Funküberwachungen in den einzelnen Bundesländern – mit Ausnahme Niederösterreichs und Burgenlands – zugeordnet (Linz, Salzburg, Innsbruck, Bregenz, Graz, Klagenfurt, Wien).
Während die Fernmeldebüros das Fernmelderecht erstinstanzlich vollziehen, üben die Funküberwachungen die Funktion einer Exekutive der Fernmeldebüros aus.
Operative und exekutive Koordinierung des Frequenzmanagements für das gesamte Bundesgebiet.
Es ist bundesweit für die Marktbeobachtung zuständig und, wo noch notwendig, für die Zulassung von Funkanlagen und Endgeräten.