Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) wurde zur Verwaltungsführung in Angelegenheiten der Rundfunkregulierung eingerichtet. Die Verwaltungsführung der KommAustria umfasst durch gesonderte bundesgesetzliche Vorschriften zugewiesenen Aufgaben, insbesondere:
Zur Kontrolle der Verwaltung in Angelegenheiten der Rundfunkregulierung und zur Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk wurde der Bundeskommunikationssenat eingerichtet.