In dieser Verordnung werden die näheren Bestimmungen d
zur Datensicherheit und zur Protokollierung bei der Übermittlung der genannten Auskünfte sowie zur Datensicherheit bei der Speicherung und der Zugriffsprotokollierung von Vorratsdaten getroffen.
Der Anwendungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die Verwendung von Verkehrsdaten, Zugangsdaten und Standortdaten sowie Stammdaten, soweit diese in Verbindung mit den eben genannten Datenkategorien verarbeitet werden.