Erläuternde Anmerkungen zur Novelle der Verordnung, mit der statistische Erhebungen für den Bereich Kommunikation angeordnet werden:
Die Novelle der Verordnung, mit der statistische Erhebungen für den Bereich Kommunikation angeordnet werden (Telekommunikations-Erhebungs-Verordnung - KEV) des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie wurde am 29.03.2012 mit BGBl. II Nr. 104/2012 kundgemacht.
Der Telekommunikationsmarkt hat sich in den seit Erlassen der Stammfassung dieser Verordnung vergangenen acht Jahren entscheidend weiter entwickelt. Dem entsprechend haben sich auch die Anforderungen an diesbezügliche Datenabfragen verändert. Insbesondere im Bereich der Breitbanddienste waren die in den Anlagen der Verordnung festgelegten Erhebungsmerkmale zu aktualisieren.
Ausdrückliches Ziel und Maxime der vorliegenden Verordnung ist es aber auch weiterhin, den Aufwand der Auskunftspflichtigen ebenso wie den Aufwand der Regulierungsbehörde so gering wie möglich zu halten. Den auf Grund der Weiterentwicklung des Telekommunikationsmarktes sowie erweiterter Berichtspflichten erforderlich gewordenen Erweiterungen der Erhebungsmerkmale stehen Kürzungen in Bereichen gegenüber, in welchen eine Datenübermittlung im bislang geforderten Umfang nicht mehr erforderlich ist.
Allfällige Unklarheiten in Bezug auf die genaue Vorgangsweise bei der Datenerhebung, insbesondere Angaben bezüglich der relevanten Zeiträume bzw. Zeitpunkte, werden um eine Überfrachtung der Anlagen zu vermeiden – wie bereits bislang - in einem von der Regulierungsbehörde ausgearbeiteten Glossar bereinigt werden. Dieses Glossar wird als Teil der Erhebungsunterlagen zusammen mit den Fragebögen in elektronischer Form auf der Website der RTR-GmbH zur Verfügung stehen.