Ein Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) wurde eingerichtet und dessen Zuständigkeiten in dieser Verordnung festgelegt.
Das GEREK wird im Geltungsbereich der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) und der Richtlinien 2002/19/EG, 2002/20/EG, 2002/22/EG und 2002/58/EG (Einzelrichtlinien) und der Verordnung (EG) Nr. 717/2007 tätig.
Das GEREK übt seine Aufgaben unabhängig, unparteiisch und transparent aus. Bei allen seinen Tätigkeiten verfolgt das GEREK dieselben Ziele wie die nationalen Regulierungsbehörden gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie). Insbesondere leistet das GEREK einen Beitrag zur Entwicklung und zum besseren Funktionieren des Binnenmarktes für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, indem es die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation anstrebt.
Mit Beschluss 2010/349/EU wurde festgelegt, dass das GEREK Büro seinen Sitz in Riga, Lettland, hat.