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Förderung von Anschlussbahnen

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Anschlussbahnanlage
Rechte: bmvit

Möglichkeiten zur Förderung von Anschlussbahnen (ASB) und Terminals

Im Zusammenhang mit der Neuauflage der Infrastrukturförderungen für Anschlussbahnen und Terminals in Österreich hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) dazu entschlossen, die bisherigen Instrumentarien in nunmehr einer Richtlinie zusammenzufassen. Diese wurde Ende September 2012 von der Kommission der Europäischen Union (EU) genehmigt und umfasst die Periode vom 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2017.

Die Richtlinie wurde gegenüber den bisherigen Instrumentarien in einigen Bereichen angepasst:

  • Zusammenfassung der beiden Instrumentarien in einer Infrastrukturbeihilfe
  • Senkung der maximalen Beihilfenhöhe (absolut) im Wesentlichen unter Beibehaltung der bisherigen Prozentsätze (ASB künftig maximal 2.500.000 Euro, Festlegung einer Obergrenze im Terminalteil der Richtlinie auf 2.500.000 Euro)
  • Schärfung des Zuwendungszweckes: Entfall von Instandsetzung/Instandhaltung als Förderungsgrund und damit Schwerpunktsetzung im Neubau und Erweiterung von Anschlussbahnanlagen
  • Fokussierung des Kreises der Zuwendungsempfänger: Schwerpunktsetzung im Bereich der Strukturen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die bei nicht ausreichend vorhandenen Mitteln bevorzugt behandelt werden.
  • Redaktionelle Überarbeitungen.

Neueinreichungen erfolgen seit November 2010 nicht mehr wie bisher über das bmvit direkt, sondern über die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG) als Abwicklungsstelle des bmvit beziehungsweise des Klima- und Energiefonds der Bundesregierung.

Die SCHIG steht Ihnen für weiterreichende Informationen sowie für die Beratung gerne unter   www.schig.com zur Verfügung.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenbahn/anschlussbahnen/anschlussbahnen.html
Stand: 15.01.2013