In den Sitzungen des Ausschusses, basierend auf den Richtlinien 96/48/EG und 2001/16/EG, werden alle relevanten Themen zur Interoperabilität behandelt.
Die Europäische Kommission erwartet, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten die Informationen und Entscheidungen des Ausschusses und alle zugehörigen Dokumente im Wirkungsbereich des jeweiligen Mitgliedstaates an den Eisenbahnsektor verteilen und die Umsetzung vollziehen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) hat zu diesem Zweck die Arbeitsgruppe "Interoperabilität" gegründet. Diese Gruppe beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Interoperabilität sowie der Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) in Österreich. Die Gruppe wird von der Fachabteilung „IV/Sch4 - Technische Grundlagen der Eisenbahnen und Eisenbahntechnik; technologische Eisenbahnforschung“ geleitet und federführend administriert.
Die wichtigsten Entscheidungen werden in Resümeeprotokollen zusammengefasst und den betroffenen Eisenbahnunternehmen übermittelt.
In den Resümeeprotokollen der Arbeitsgruppe "Interoperabilität" erfolgt die Dokumentation der Abstimmung zwischen dem bmvit und den Eisenbahnunternehmen zu verschiedensten Themenstellungen, wie