In der Entscheidung 2009/460/EG der Europäischen Union (EU) wird eine gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) festgelegt, die von der Europäischen Eisenbahnagentur anzuwenden ist, um die Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele zu berechnen und zu bewerten. Sie gilt für das gesamte Eisenbahnsystem in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Verordnung 2009/352/EG der EU legt eine CSM für die Evaluierung und Bewertung von Risiken fest. Zweck dieser CSM ist das Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten oder zu verbessern und den Zugang zum Markt innerhalb der Europäischen Union für Schienenverkehrsdienste durch eine Harmonisierung zu erleichtern. Die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ wird von der Europäischen Kommission (EK) auf Basis des Artikels 6 der „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“ erlassen (Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2004/49/EG).
Nationale, technische Vorschriften im Hinblick auf eine europaweite Harmonisierung im Eisenbahnwesen, um einen einwandfreien, grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr zu gewährleisten.