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Fundstellen der TSI des europäischen Eisenbahnsystems

Schriftzug "TSI" mit Gleisen
Technische Spezifikationen für Interoperabilität
Rechte: bmvit

Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems

Die Europäische Kommission hat durch eine Reihe von Rechtsakten technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem und das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem erlassen und jeweils im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (EG) beziehungsweise der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Die Rechtsakte ergingen in einigen Fällen in Form von Verordnungen der Kommission, in den anderen Fällen in Form von Entscheidungen und Beschlüssen der Kommission (seit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – VAEU/Lissabon-Vertrag).

Nachfolgend werden die Fundstellen dieser Veröffentlichungen im Amtsblatt gemäß § 101 Absatz 3 des Eisenbahngesetzes 1957 bekannt gemacht:

  1. Instandhaltung des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2002/730/EG) vom 30. Mai 2002 über die TSI des Teilsystems „Instandhaltung“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG, veröffentlicht im Amtsblatt L 245/1 vom 12. September 2002, berichtigt in L 275/1 vom 11. Oktober 2002.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 4. Juni 2002 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 3 der Entscheidung trat die beigefügte TSI sechs Monate nach der Notifizierung dieser Entscheidung in Kraft, daher am 4. Dezember 2002.

  2. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2002/731/EG) vom 30. Mai 2002 über die TSI des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG, veröffentlicht im Amtsblatt L 245/37 vom 12. September 2002, berichtigt in L 275/3 vom 11. Oktober 2002.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 4. Juni 2002 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 6 der Entscheidung trat die beigefügte TSI sechs Monate nach der Notifizierung dieser Entscheidung in Kraft, daher am 4. Dezember 2002.

  3. Infrastruktur des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2002/732/EG) vom 30. Mai 2002 über die TSI des Teilsystems „Infrastruktur“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG, veröffentlicht im Amtsblatt L 245/143 vom 12. September 2002, berichtigt in L 275/5 vom 11. Oktober 2002.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 4. Juni 2002 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung trat die beigefügte TSI sechs Monate nach der Notifizierung dieser Entscheidung in Kraft, daher am 4. Dezember 2002.

  4. Energie des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2002/733/EG) vom 30. Mai 2002 über die TSI des Teilsystems „Energie“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG, veröffentlicht im Amtsblatt L 245/280 vom 12. September 2002, berichtigt in L 275/8 vom 11. Oktober 2002.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 4. Juni 2002 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung trat die beigefügte TSI sechs Monate nach der Notifizierung dieser Entscheidung in Kraft, daher am 4. Dezember 2002.

  5. Betrieb des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2002/734/EG) vom 30. Mai 2002 über die TSI des Teilsystems „Betrieb“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG, veröffentlicht im Amtsblatt L 245/370 vom 12. September 2002, berichtigt in L 275/11 vom 11. Oktober 2002.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 4. Juni 2002 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 2 der Entscheidung trat die beigefügte TSI sechs Monate nach der Notifizierung dieser Entscheidung in Kraft, daher am 4. Dezember 2002.

  6. Fahrzeuge des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2002/735/EG) vom 30. Mai 2002 über die TSI des Teilsystems „Fahrzeuge“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 96/48/EG, veröffentlicht im Amtsblatt L 245/402 vom 12. September 2002, berichtigt in L 275/13 vom 11. Oktober 2002.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 4. Juni 2002 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung trat die beigefügte TSI sechs Monate nach der Notifizierung dieser Entscheidung in Kraft, daher am 4. Dezember 2002.

  7. Telematikanwendung für den Güterverkehr des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Verordnung (EG) Nr. 62/2006 der Kommission vom 23. Dezember 2005 über die TSI zum Teilsystem „Telematikanwendung für den Güterverkehr“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 13/1 vom 18. Jänner 2006.

    Gemäß 5 der Verordnung trat diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, daher am 19. Jänner 2006.

  8. Fahrzeuge – Lärm des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2006/66/EG) vom 23. Dezember 2005 über die TSI zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 37/1 vom 8. Februar 2006.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 23. Dezember 2005 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung wurde diese Entscheidung sechs Monate nach ihrer Notifizierung wirksam, daher am 23. Juni 2006.

  9. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Entscheidung der Kommission(2006/679/EG) vom 28. März 2006 über die TSI zum Teilsystem „Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 284/1 vom 16. Oktober 2006.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 28. März 2006 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 7 der Entscheidung wurde diese Entscheidung sechs Monate nach ihrer Notifizierung wirksam, daher am 28. September 2006.

  10. Fahrzeuge – Güterwagen des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2006/861/EG) vom 28. Juli 2006 über die TSI zum Teilsystem „Fahrzeuge - Güterwagen“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 344/1 vom 8. Dezember 2006.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 31. Juli 2006 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung wurde diese Entscheidung sechs Monate nach ihrer Notifizierung wirksam, daher am 31. Jänner 2007.

  11. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems

    Entscheidung der Kommission (2006/920/EG) vom 11. August 2006 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 359/1 vom 18. Dezember 2006.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 14. August 2006 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 5 der Entscheidung wurde diese Entscheidung sechs Monate nach ihrer Notifizierung wirksam, daher am 14. Februar 2007.

  12. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems sowie des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2006/860/EG) vom 7. November 2006 über die TSI des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und zur Änderung von Anhang A der Entscheidung 2006/679/EG vom 28. März 2006 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 342/1 vom 7. Dezember 2006.

    Der Republik Österreich wurde diese Entscheidung am 7. November 2006 bekannt gegeben. Gemäß Artikel 10 der Entscheidung wurde diese Entscheidung am Tag ihrer Bekanntgabe wirksam, daher am 7. November 2006.
    (Anmerkung: Mit dieser Entscheidung wurde die unter Punkt 2. angeführte Entscheidung 2002/731/EG für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem weitgehend aufgehoben, und es wurde die unter Punkt 9. angeführte Entscheidung 2006/679/EG für das konventionelle transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem bezüglich Anhang A geändert.)

  13. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des europäischen Eisenbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2007/153/EG) vom 6. März 2007 zur Änderung von Anhang A der Entscheidung 2006/679/EG über die TSI des Teilsystems „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und zur Änderung von Anhang A der Entscheidung 2006/860/EG über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 67 Seite 13 vom 7. März 2007; berichtigt (Korrektur des Titels) im Amtsblatt L 32 Seite 31 vom 6. Februar 2008.
    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 6. März 2007 bekanntgegeben. Sie trat gemäß Artikel 3 am 6. März 2007 in Kraft.

  14. Sicherheit in Eisenbahntunneln im europäischen Eisenbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2008/163/EG) vom 20. Dezember 2007 über die TSI bezüglich „Sicherheit in Eisenbahntunneln“ im konventionellen transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem (gemäß Artikel 6 der Richtlinie 96/48/EG und gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2001/16/EG); veröffentlicht im Amtsblatt L 64 Seite 1 vom 7. März 2008.
    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 20. Dezember 2007 bekanntgegeben. Gemäß Artikel 3 dieser Entscheidung tritt diese am 1. Juli 2008 in Kraft. Sie gilt für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem und für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem.

  15. Eingeschränkt mobile Personen im europäischen Eisenbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2008/164/EG) vom 21. Dezember 2007 über die TSI bezüglich „eingeschränkt mobiler Personen“ im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem und im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem; veröffentlicht im Amtsblatt L 64 Seite 72 vom 7. März 2008.
    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 21. Dezember 2007 bekanntgegeben. Gemäß Artikel 4 dieser Entscheidung tritt diese am 1. Juli 2008 in Kraft. Sie gilt für das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem und für das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem.

  16. Infrastruktur des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems
    Entscheidung der Kommission (2008/217/EG) vom 20. Dezember 2007 über die TSI des Teilsystems „Infrastruktur“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (gemäß Artikel 6 der Richtlinie 96/48/EG); veröffentlicht im Amtsblatt L 77 Seite 1 vom 19. März 2008.

    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 20. Dezember 2007 bekanntgegeben. Gemäß Artikel 8 dieser Entscheidung tritt diese am 1. Juli 2008 in Kraft. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um die so genannte 2. Generation zu den TSI für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem. Sie ersetzt im Wesentlichen die Entscheidung 2002/732/EG, wobei diese aber gemäß Artikel 6 der neuen Entscheidung in einigen Punkten weiter in Geltung steht.

  17. Betrieb im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2008/231/EG) vom 1. Februar 2008 über die TSI des Teilsystems „Betrieb“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (gemäß Artikel 6 Absatz 1 der RL 96/48/EG); veröffentlicht im Amtsblatt L 48 Seite 1 vom 26. März 2008.
    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 1. Februar 2008 bekanntgegeben; gemäß Artikel 6 tritt sie am 1. September 2008 in Kraft. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um die sogenannte 2. Generation der TSI für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem; sie ersetzt die Entscheidung 2002/734/EG.

  18. Fahrzeuge im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2008/232/EG) vom 21. Februar 2008 über die TSI des Teilsystems „Fahrzeuge“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems (gemäß Artikel 6 Absatz 1 der RL 96/48/EG); veröffentlicht im Amtsblatt L 84 Seite 132 vom 26. März 2008; berichtigt im Amtsblatt L 104 Seite 80 vom 14. April 2008.
    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 21. Februar 2008 bekanntgegeben; gemäß Artikel 8 tritt sie am 1. September 2008 in Kraft. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um die sogenannte 2. Generation der TSI für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem.

  19. Energie im transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2008/284/EG) vom 6. März 2008 über die TSI des Teilsystems „Energie“ des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems“ (gemäß Artikel 6 Absatz 1 der RL 96/48/EG); veröffentlicht im Amtsblatt L 104 Seite 1 vom 14. April 2008.
    Diese Entscheidung wurde der Republik Österreich am 6. März 2008 bekanntgegeben; gemäß Artikel 8 tritt sie am 1. Oktober 2008 in Kraft. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um die sogenannte 2. Generation der TSI für das Hochgeschwindigkeitsbahnsystem.

  20. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung im europäischen Eisenbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2008/386/EG) vom 23. April 2008 zur Änderung von Anhang A der Entscheidung 2006/679/EG über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems und von Anhang A der Entscheidung 2006/860/EG über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 136 Seite 11 vom 24. Mai 2008.
    Die Entscheidung wurde der Republik Österreich am 23. April 2008 bekanntgegeben; sie gilt gemäß Artikel 4 ab dem 1. Juni 2008.

  21. Fahrzeuge – Güterwagen“ und „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2009/107/EG) vom 23. Jänner 2009 zur Änderung der Entscheidungen 2006/861/EG und 2006/920/EG über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität zu Teilsystemen des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 45 Seite 1 vom 14. Februar 2009.
    Die Europäische Kommission hat diese Entscheidung den Mitgliedstaaten am 26. Jänner 2009 bekanntgegeben. Sie tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

  22. Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2009/561/EG) vom 22. Juli 2009 zur Änderung der Entscheidung 2006/679/EG über die TSI des Teilsystems Zugsteuerung/Zugsicherung und Signalgebung des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 194 Seite 60 vom 25. Juli 2009.
    Die Europäische Kommission hat diese Entscheidung den Mitgliedstaaten am 23. Juli 2009 bekanntgegeben; sie gilt ab dem 1. September 2009.

  23. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung im transeuropäischen Eisenbahnsystem
    Entscheidung der Kommission (2010/79/EG) vom 19. Oktober 2009 zur Änderung der Entscheidungen 2006/679/EG und 2006/860/EG über die TSI von Teilsystemen des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems und des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems; veröffentlich im Amtsblatt L 37 Seite 74 vom 10. Februar 2010.
    Die Europäische Kommission hat diese Entscheidung den Mitgliedstaaten am 20. Oktober 2009 bekanntgegeben; sie gilt ab dem 1. April 2010.

  24. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung im europäischen Eisenbahnsystem
    Beschluss der Kommission (2010/640/EU) vom 21. Oktober 2010 zur Änderung der Entscheidungen 2006/920/EG und 2008/231/EG über die TSI in Bezug auf das Teilsystem „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems und des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 280 Seite 29 vom 26. Oktober 2010.
    Die Europäische Kommission hat diesen Beschluss den Mitgliedstaaten am 22. Oktober 2010 bekanntgegeben; er gilt ab dem 25. Oktober 2010; Punkt 6. des Anhanges I und Punkt 5 des Anhanges II gelt ab dem 1. Jänner 2014.

  25. Fahrzeuge – Lärm im konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystem
    Beschluss der Kommission (2011/229/EU) vom 4. April 2011 über die TSI zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 99 Seite 1 vom 13. April 2011.
    Die Europäische Kommission hat diesen Beschluss den Mitgliedstaaten am 4. April 2011 bekanntgegeben; er tritt am 4. April 2011 in Kraft.
    (Mit diesem Beschluss wurde die Entscheidung 2006/66/EG aufgehoben, jedoch gelten unter gewissen Voraussetzungen Bestimmungen des Anhangs weiterhin).

  26. Telematikanwendungen für den Personenverkehr des transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 über die TSI zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems, veröffentlicht im Amtsblatt L 123 Seite 11 vom 12. Mai 2011.
    Die Verordnung tritt gemäß Artikel 8 am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, somit am 13. Mai 2011.  Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

  27. Energie des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Beschluss der Kommission (2011/274/EU) vom 26. April 2011 über die TSI des Teilsystems „Energie“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 126 Seite 1 vom 14. Mai 2011.
    Dieser Beschluss wurde den Mitgliedstaaten am 26. April 2011 bekanntgegeben; er gilt ab dem 1. Juni 2011.

  28. Infrastruktur des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Beschluss der Kommission (2011/275/EU) vom 26. April 2011 über die TSI des Teilsystems „Infrastruktur“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 126 Seite 53 vom 14. Mai 2011.
    Dieser Beschluss wurde den Mitgliedstaaten am 26. April 2011 bekanntgegeben; er gilt ab dem 1. Juni 2011.

  29. Fahrzeuge – Lokomotiven und Personenwagen des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Beschluss der Kommission (2011/291/EU) vom 26. April 2011 über eine TSI des Fahrzeug-Teilsystems „Lokomotiven und Personenwagen“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 139 Seite 1 vom 26. Mai 2011.
    Dieser Beschluss wurde den Mitgliedstaaten am 27. April 2011 bekanntgegeben; er gilt ab dem 1. Juni 2011.
    Gemäß Artikel 8 dieses Beschlusses wurde die Entscheidung 2008/163/EG (Sicherheit in Eisenbahntunneln) geändert.

  30. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems
    Beschluss der Kommission (2011/314/EU) vom 12. Mai 2011 über die TSI zum Teilsystem „Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 144 Seite 1 vom 31. Mai 2011.
    Dieser Beschluss wurde den Mitgliedstaaten am 12. Mai 2011 bekanntgegeben; er gilt ab dem 1. Jänner 2012; abweichend davon gilt Anlage P ab dem 1. Jänner 2012 bis zum 31. Dezember 2013 und Anlage Pa ab dem 1. Jänner 2014.
    Die Entscheidung 2006/920/EG wird mit Wirkung 1. Jänner 2012 aufgehoben.

  31. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung des transeuropäischen Eisenbahnsystems
    Beschluss der Kommission (2012/88/EU) vom 25. Jänner 2012 über die TSI der Teilsysteme „Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung“ des transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 51 Seite 1 vom 23. Februar 2012.
    Dieser Beschluss wurde den Mitgliedstaaten am 25. Jänner 2012 bekanntgegeben; dieser Beschluss wird sechs Monate nach Notifizierung wirksam, gilt also ab dem 25. Juli 2012.
    Die Entscheidungen 2006/679/EG und 2006/860/EG werden aufgehoben, gelten je-doch unter bestimmten Voraussetzungen in Teilen davon weiterhin.

  32. Telematikanwendungen für den Güterverkehr des konventionellen Eisenbahnsystems
    Verordnung (EU) Nr. 328/2012 der Kommission vom 17. April 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 62/2006 über die TSI zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Güterverkehr“ des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems; veröffentlicht im Amtsblatt L 106 Seite 14 vom 18. April 2012.
    Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, also am 8. Mai 2012.



Fundstelle: http://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenbahn/recht/eu/spezifikationen/spezifikationen.html
Stand: 30.04.2012