In diesem Beitrag finden Sie die vom bmvit an Eisenbahnverkehrsunternehmungen ausgestellten Bescheinigungen Teil A und B oder Bescheinigungen Teil B.
Für die Ausübung von einem Zugang auf der Schieneninfrastruktur von Haupt- und vernetzten Nebenbahnen und die Art der dabei zu erbringenden Eisenbahnverkehrsleistung ist zusätzlich zur Verkehrsgenehmigung oder zur Genehmigung gemäß der Richtlinie 95/18/EG
Diese Bescheinigungen entsprechen Sicherheitsbescheinigungen im Sinne des Artikel 10 der Richtlinie 2004/49/EG vom 29. April 2004, Amtsblatt Nummer L 164 vom 30. April 2004 („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“). Die Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 37, 37b und 39 ff des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG).
Die seit 2009 vom bmvit ausgestellten Sicherheitsbescheinigungen sind auf der Website der Europäischen Eisenbahnagentur (ERADIS - European Railway Agency Database of Interoperability and Safety) aufgelistet und abrufbar. Den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Ebenso steht Ihnen ein Leitfaden zur Erstellung der Antragsunterlagen für die Sicherheitsbescheinigung im Sinne der „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“ zum Herunterladen zur Verfügung: