In der Entscheidung 2009/460/EG der Europäischen Union (EU) wird eine gemeinsame Sicherheitsmethode (CSM) festgelegt, die von der Europäischen Eisenbahnagentur anzuwenden ist, um die Erreichung gemeinsamer Sicherheitsziele zu berechnen und zu bewerten. Sie gilt für das gesamte Eisenbahnsystem in den einzelnen Mitgliedstaaten. Die Verordnung 2009/352/EG der EU legt eine CSM für die Evaluierung und Bewertung von Risiken fest. Zweck dieser CSM ist das Sicherheitsniveau aufrecht zu erhalten oder zu verbessern und den Zugang zum Markt innerhalb der Europäischen Union für Schienenverkehrsdienste durch eine Harmonisierung zu erleichtern. Die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ wird von der Europäischen Kommission (EK) auf Basis des Artikels 6 der „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“ erlassen (Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2004/49/EG).
Als Hilfestellung für die Anwender der „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Evaluierung und Bewertung von Risiken“ und im Hinblick auf eine national einheitliche Anwendung der Vorgaben dieser „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ - insbesondere in eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren - wurde durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ein Leitfaden erstellt. Dieser Leitfaden soll die Anwendung der „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden" unterstützen.