Im Jahr 2009 ereigneten sich 108 Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen im Schienennetz der ÖBB. Dabei erlitten 32 Personen leichte und 21 Personen schwere Verletzungen; 12 Personen wurden sogar getötet. Praktisch alle Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen werden von Menschen im Straßenverkehr verursacht, die rote Ampeln, Stopptafeln, Schrankenanlagen und grundlegende Verkehrsregeln nicht beachten.
Der Jahresbericht der nationalen Sicherheitsbehörde mit den gemeinsamen Sicherheitsindikatoren für das Bezugsjahr 2010 ist nun verfügbar.
[Rechtsgrundlage: Paragraph 13a Eisenbahngesetz (EisbG) 1957 in Umsetzung des Artikels 18 der Richtlinie 2004/49/EG „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft]
Dieser Leitfaden unterstützt die Erstellung der Antragsunterlagen für die Ausstellung der Sicherheitsgenehmigung im Sinne des Artikel 11 der „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“.