In diesem Beitrag finden Sie die vom bmvit an Eisenbahnverkehrsunternehmungen ausgestellten Verkehrsgenehmigungen samt den dazugehörigen Notifizierungen.
Diese Verkehrsgenehmigungen berechtigen zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen auf der Schieneninfrastruktur eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens
Sie entsprechen einer Genehmigung gemäß der Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen, Amtsblatt Nummer L143 Seite 70, geändert durch die Richtlinie 2001/13/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2004/49/EG, Amtsblatt Nummer L 220 Seite 16.
Die Rechtsgrundlagen sind die Paragraphen 15 und 15b des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG).
Die vor dem Jahre 2008 ausgestellten Verkehrsgenehmigungen samt den entsprechenden Notifizierungen sind auf der Website der Europäischen Eisenbahnagentur (public database of safety documents) abrufbar. Den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Die seit 2008 vom bmvit ausgestellten Dokumente und Notifizierungen sind nachfolgend aufgelistet und stehen Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.